Führerscheinauflage 35
Erfüllt ein Auto mit Licht- und Regensensoren die Führerscheinauflage 35 ,,angepasste Bedievorrichtung", wenn man alles andere auch so bedienen kann oder muss ich trotzdem das Auto behindertengerecht umbauen.
Was passiert wenn ich das Auto nicht behindertengerecht umbaue sonder sage die Elemente sind schon perfekt angepasst.
Ich hab Führescheinauflagen 05.06, 35,40,78
Ich danke im voraus.
3 Antworten
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Welchen Umbauten sind bei dir den Vorgeschrieben? Als Anhaltspunkt könnte man das Fahrzeug nehmen auf dem du deine Prüfung abgelegt hast. Wenn du ohne die passenden Umbauten fährst gilt das als Fahren ohne Fahrerlaubnis und das kann teuer werden. Hat dir den keine gesagt welche Umbauten Notwendig sind? Bei mir im Führerschein sind die sogar extra aufgelistet aber ich habe meinen Führerschein auch schon etwas länger. Bei mir sind die Auflagen Automatikgetriebe, Bremskraftverstärker und Servolenkung, Das alles gibt es heute bereits Serienmäßig so das ich mein Fahrzeug nur geeignet wählen muss und es nicht extra umbauen lassen muss. Ein Regen und ein Lichtsensor dürfte mich hoher Sicherheit bei dir nicht ausreichen, es gibt da noch die Schaltung, die Lenkung, Gas und Bremse einschließlich Handbremse, Richtungsanzeigern Hupe und Nebelschlussleuchte
http://www.motor-talk.de/forum/benoetigte-umruestung-t4859641.html
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Zur Auflage 35 gehören ja auch Hupe und Blinker, insofern wird dir der Regen und Lichtsensor nicht ausreichen.
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den Blinker und die Hupe kann ich Betätigen mit der linken Hand
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Naja laut Fahrschule und dem Prüfer durfte ich Hupe und Blinker ganz normal betätigen, weil dass für mich leichter ist.
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Da du eine Überprüfungsfahrt beim Sachverständigen machen musst stell er es dann fest. Ich weiß auch nicht welche Behinderung du hast.
ZU 35 gehört alles was zum Betrieb des Fahrzeug notwendig ist, also auch Lenkung, Gas, Bremse usw,