Führerschein Klasse T BGA

6 Antworten

Nein, das wäre Fahren ohne Fahrerlaubnis.
Du darfst allerdings für den Bauern zur Biogasanlage fahren und dort anliefern. ;-)


zzhankockzz 
Beitragsersteller
 17.02.2012, 14:36

hä d.h. ich darf vom feld den mais zur bga fahren aber nicht selber aufs silo kippen? :D

tiwo666  17.02.2012, 14:47
@zzhankockzz

Doch, du darfst auch kippen :-)
Nur was du nicht darfst ist, im Auftrag der BGA zu fahren.
Der Landwirtschaftsbetrieb muss dein Auftraggeber sein, dann ist alles OK!

zzhankockzz 
Beitragsersteller
 17.02.2012, 14:51
@tiwo666

also auf der BGA wo ich dann warsch helfen würde die haben auch einen hof der ist direkt nebendran wenn mich polizei anhalten würde könnten die sagen das ich für den hof fahre und dann wäre alles ok ?

tiwo666  17.02.2012, 15:01
@zzhankockzz

Wenn sie es glauben ja, ansonsten werden sie wohl deine Angaben überprüfen...

Du solltest dir allerdings überlegen, wie du im Fall des Falles bei einem Betriebsunfall abgesichert wärst, das passiert schließlich gerade in der LW und bei BGAs nicht allzu selten. Bei Tätigkeiten, die du aus welchem Grund auch immer gar nicht ausführen dürftest, besteht kein Versicherungsschutz.

Coboldt  17.02.2012, 14:36

Oder so! Man kann das natürlich auch kurz ausdrücken ;o)

Eine Biogasanlage ist ein Gewerbebetrieb. Mit dem Führerschein T darfst du für die Land- oder Forstwirtschaft fahren. Du brauchst einen Führerschein der Klasse C oder CE. http://www.fahrlehrerverband-bw.de/07-FSKl/Fuehrerscheinklassen.htm


zzhankockzz 
Beitragsersteller
 17.02.2012, 14:23

ok danke

d.h, wenn ich trotzdem fahr wird es wie schwarzfahren gewertet?!? :/

StefanStef  14.08.2014, 10:57
@zzhankockzz

ja fahren ohne fahrerlaubnis

aber bei biogas anlagen ist das so eine grau zone. Da es nicht 100% landwirtschaftlich aber auch net 100% gewerblich isch

Die Antwort von diroda ist leider unvollständig. Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Statdtentwicklung (BMVBS) hat mit Schreiben vom 28.07.2009 klargestellt, dass die notwendige Fahrerlaubnisklasse sich ausschließlich nach der Definition "land- oder forstwirtschaftliche Zwecke" in § 6 Abs. 5 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) richtet. Nach herrschender Auffassung ist der Transport von Biomassen vom Feld zur weiteren Verwendung eindeutig unter § 6 Abs. 5 Nr. 1 FeV vorgenommenen Definition der "land- oder forstwirtschaftlichen Zwecke" als "Betrieb von Landwirtschaft,..." zu subsumieren, unabhängig davon, in welchem Zusammenhang die weitere Verwendung der Biomasse erfolgt oder in wessen Eigentum sich die Masse befindet. Daher ist die Klasse T hier ausreichend. Der Transport für eine gewerbliche Biogasanlage bedarf NICHT der Klasse C/CE!

Die Auffassung des (für diese Frage zuständigen) BMVBS wurde vom Deutschen Bauernverband am 11.09.2009 per Pressemitteilung publiziert.


zzhankockzz 
Beitragsersteller
 17.02.2012, 14:38

was ist wenn die biogasanlage eine GbR ist ? dann darf ich reintheoretisch oder? (hat mir gerade jemand gesagt)

solange du bei einem landwirtschaftlichen betrieb beschäftigt bist oder für den fährst ist es ok mit dem T ansonsten brauchst CE

klaa doch! aber wenn du unter 18 bist darfst nur 40 Kmh fahren und ich glaub ned das es in einem LU noch 40 kmh schlepper gibt :)


Jonathan9867  16.02.2013, 14:55

laber mal kein das gesetz erlaubt es auch mit 16 und mit dem t schein 60 km/h zu fahren und es gibt einige 16 jährige die beim lohnunternehmen als aushilfe arbeiten

YoloJan1998  25.12.2013, 19:28
@Jonathan9867

Das ist nicht richtig auch wenn du den T schein bis 60 km/h hast darfst du unter 18 nur 40 km/h fahren ab dem 18. Geburtstag kannst dann die vollen 60 km/h fahren

StefanStef  14.08.2014, 10:50
@YoloJan1998

Yolo Jan hat Recht bis 18 nur 40km/h Und ab 18 bis 60km/h bei landwirtschaftl. Genutzen Maschinen