Führerschein in anderem Landkreis machen (Kl. A2)?
Ich würde gerne meinen Motorradführerschein in einem anderen landkreis (und Prüfgebiet) machen, als ich wohne.
Bei den Fahrschulen in meiner Umgebung sind mir die Maschinen zu hoch (bin ziemlich klein).
Ist das möglich?
4 Antworten
Vielleicht.
Sind die Straßenverhältnisse ähnlich wie an deinem Wohnort? Dann stehen die Chancen recht gut. Falls du von Großstadt aufs Land willst, wird es schwieriger.
Generell muss man in dem Landkreis den Führerschein beantragen und machen in dem man gemeldet ist.. es gibt aber auch Ausnahmeregelungen.
Kann man leider nicht pauschal beantworten, musst du in der Führerscheinstelle vor Ort klären.
Ich wohne auf dem Land, die Fahrschule wäre in einer Großstadt.
normalerweise muss man seine prüfung in seinem prüfgebiet machen. also da wo man wohnt oder sich meistens aufhält. wenn man den lehrer und den prüfer kennt kann man da was drehen. aber man kann sicher auch die fahrstunden woanders als die prüfung machen. ist halt nicht so empfohlen
Du kannst Deinen Führerschein in jedem deutschen Bundesland machen wo Du willst. Da gibt es keine Beschränkungen.
Selbst den Führerschein in einem anderen als dem eigenen EU Land zu machen ist möglich, allerdings würde ich da schon mal behördliche Auskunft einholen bevor ich da den FS machen würde.
seit Einführung des Buchstabensystems 1999, wurde das Fürherscheinsystem und dessen Anforderungen EU weit harmonisiert. Entsprechend ist es seit dem egal in welchem EU Land oder dessen Bundesland man den Führerschein erwirbt, er wird EU weit anerkannt, auch im eigenen Land
Quelle: ADAC
OK, dass war mir nicht bewusst....
was ist dann mit den Ferienfahrschulen und Anbietern aus dem vornehmlich osteuropäischen Ausland die um deutsche Fahrschüler buhlen?
Ich weiß, dass es Ausnahmegenehmigungen gibt, das steht ja auch so im §17FeV.
Außerdem kann man einen zweiten Wohnsitz anmelden, dann funktioniert das auch. Eins davon wird wohl von den Ferienfahrschulen angewandt.
Möglich sollte aber auch sein, das man die Ausbildung dort macht, wo man will und dann nur die praktische Prüfung am Wohnort ablegt. Nur für Letzteres gibt es ja diese Vorschrift, nicht für die Ausbildung an sich.
Für das Ausland gibt es ja die 185 Tage Regel, man muss also ebenfalls seinen Wohnsitz verlegen.
Das wird schwierig.
Die Ausbildung kannst Du theoretisch machen wo Du willst.
Die Prüfung musst Du aber an Deinem Wohnort, bzw. der nächstgelegenen Prüfstelle ablegen. Das Gesetz erlaubt aber auch Ausnahmen.
Das ergibt sich aus §17 FeV:
"(3) Der Bewerber hat die praktische Prüfung am Ort seiner Hauptwohnung oder am Ort seiner schulischen oder beruflichen Ausbildung, seines Studiums oder seiner Arbeitsstelle abzulegen. Sind diese Orte nicht Prüforte, ist die Prüfung nach Bestimmung durch die Fahrerlaubnisbehörde an einem nahe gelegenen Prüfort abzulegen. Die Fahrerlaubnisbehörde kann auch zulassen, dass der Bewerber die Prüfung an einem anderen Prüfort ablegt."
Sprich einfach mal mit einer Fahrschule Deiner Wahl, vielleicht haben die eine Lösung.
Nonsens