Führerschein Erweiterung :: Augenärztliches Gutachten dennoch erforderlich?
Hallo und guten Tag,
in meinem aktuellen Führerschein ist derzeit noch die Auflage zum Tragen einer Brille eingetragen.
Ich habe mich zwischenzeitlich einer Laser-OP unterzogen, jedoch die Sehhilfe noch nicht austragen lassen. Hierfür ist laut Fahrerlaubnisbehörde ein augenärztliches Gutachten erforderlich.
Mal angenommen, ich möchte demnächst meinen Führerschein erweitern (z.B. um die Klasse A). Für diesen Antrag wird nur ein gewöhnlicher Sehtest benötigt. Hätte sich hierdurch das augenärztliche Gutachten erübrigt, da hierdurch gewissermaßen auch ein neuer Führerschein beantragt wird?
Danke und viele Grüße
Luis
1 Antwort
Hätte sich hierdurch das augenärztliche Gutachten erübrigt, da hierdurch gewissermaßen auch ein neuer Führerschein beantragt wird?
Nein ein Sehtest ersetzt kein Gutachten, warum wurde dir kein augenärtzliches Gutachten nach erfolgter OP ausgestellt? Würde da mal nachhaken.
Zum damaligen Zeitpunkt wurde mir bei Care Vision gesagt, dass sie dort nicht die für ein augenärztliches Gutachten erforderliche Ausrüstung haben. Das hat sich gem. den Angaben auf deren Homepage wohl zwischenzeitlich geändert. Dann werde ich dort mal nachfragen. Vielen Dank 🙂