Führerschein bestanden? Was mache ich jetzt mit den ausgehändigten Dokumenten?
Hallo und zwar habe ich meinen Führerschein bestanden. Und habe 2 Dokumente bekommen.
Das eine Dokument ist „Prüfungsbestätigung zur Vorlage bei der Straßenverkehrsbehörde.“ Das andere Dokument ist „Nachweis über die praktische Ausbildung zum Führen von Fahrzeugen mit Schaltgetriebe der Klasse B.“
Ich hatte damals meinen Antrag für den B Führerschein gestellt. Allerdings mit ich aus mehreren Gründen dann auf B197 umgestiegen.
Meine Frage wäre jetzt wo muss genau damit hin und welche Bezeichnung passt dazu?‘ (Online Termine)
Bekomme ich sofort meinen Führerschein oder erst einen vorläufigen und später dann den Führerschein?
2 Antworten
Beide Dokumente müssen zur Straßenverkehrsbehörde/Führerscheinstelle.
Wenn Du den Umstieg auf B197 nicht bei der FS-Stelle mitgeteilt hast, kannst Du deinen "richtigen" Führerschein natürlich nicht gleich mitnhemen. Die FS-Stelle hat den Führerschein entsprechend Deines Antrages bei der Bundesdruckerei erstellen lassen - hast Du also "B normal" beantragt, wurde ein FS ohne die Schlüsselzahl 197 bestellt, den man Dir jetzt aber nicht aushändigen kann, weil Du die Prüfung auf Automatik gemacht hast.
Es muss jetzt also ein neuer Führerschein mit SZ 197 bei der Bundesdruckerei bestellt werden (wird Dich nochmal um die 20-30€ kosten) - das dauert auch ggf. ein paar Wochen.
Es wird somit bei Deinem Termin (ich würde was in Richtung "Antrag Erteilung Fahrerlaubn is" wählen, je nachdem, was Deine Behörde da vorgibt - das ist ja bei jeder Behörde anders) auf einen vorläufigen Führerschein (kostet auch eine extra Gebühr) hinauslaufen - damit darfst Du dann aber ganz normal fahren (nur nicht im Ausland)...
zur Vorlage bei der Straßenverkehrsbehörde.
Damit musst Du natürlich in die Bäckerei und bei dem Fleischereifachverkäufer Paracetamol erwerben.
Selten eine so nlöde Frage gehört, wenn es doch drauf steht.
Bein Online Terminvergabe geht es sicher nicht um Ab-, An- oder Ummelden eines KFZ! Vllt geht es ja doch um Führerscheinangelegenheiten! Nur so ne ganz, ganz blöde Idee meinerseits!
Den Nachweis nimmst Du ebenfalls zur Führerscheinstelle in der Straßenverkehrsbehörde mit !
Gute Fahrt und sorry für den Zynismus.