Führerschein bestanden aber noch keinen bekommen?

6 Antworten

Nein darfst du nicht. Du darfst erst fahren wenn dir der Lappen ausgehändigt wurde

Du bist erst im Besitz einer Fahrerlaubnis, wenn man sie dir ausgehändigt hat. Dass du noch nicht fahren darfst, müsste auch auf dem "Abholschein" stehen.

So lange Dir die Fahrerlaubnis noch nicht in schriftlicher Form ausgehändigt wurde , bist Du leider auch noch nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis . Die FE gilt halt erst ab Übergabe des entsprechenden Dokumentes als rechtswirksam "erteilt" .

Somit wäre das leider eine Straftat nach § 21 StVG , worauf eine Geld- / oder Freiheitsstrafe von bis zu 6 Monaten bei fahrlässiger Begehung , bzw. Geld- / oder Freiheitsstrafe bis zu 12 Monaten bei vorsätzlicher Begehung steht .

Hallo anna0916,

Nein, darfst Du nicht. Du bist erst dann im Besitz einer Fahrerlaubnis, wenn Dir eine solche – egal ob für "begleitet fahren oder vorläufig odgl. – amtlich und offiziell gegen Deinen Unterschrift ausgehändigt wurde. Rein eine Bestätigung über eine bestandene Prüfung ist keine Fahrerlaubnis (sieh am besten mal nach, was auf Deinem Zettel genau drauf steht); insbesondere kommt es ja auch darauf an, welche Kfz-Klassen Du fahren darfst und welche Auflagen evtl. gemacht werden; und das steht dann eben alles auf der Fahrerlaubnis, aber nicht unbedingt auf einer Prüfbescheinigung

Alles, was Du als Kfz-Führerin im Straßenverkehr vor offizieller Aushändigung Deiner Fahrerlaubnis machen würdest, wäre nicht "Fahren ohne Führerschein", sondern – trotz bestandener Prüfung – "Fahren ohne Fahrerlaubnis=; und würde entsprechend deutlich strenger bestraft als wenn Du lediglich mal Deinen Führerschein vergessen hättest.

Herzlichen Glückwunsch zur bestandenen Prüfung. Ich drücke Dir die Daumen, dass Du ganz bald einen Termin bekommst.

Allzeit gute Fahrt und liebe Grüße 🙂


Ralph9  14.11.2022, 12:53

Noch ein kurzer formaler Nachtrag dazu:
Die bestandene Prüfung ist die Voraussetzung für die Erteilung einer Fahrerlaubnis, was dann wiederum ein offizieller amtlicher Verwaltungs-Vorgang durch die zuständige Führerscheinstelle ist; aber eben nicht zugleich die Erlaubnis zum fahren => bestandene Prüfung allein bedeutet also NICHT zugleich "jetzt habe ich eine Fahrerlaubnis" ...

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Nein darfst du nicht!!!

auf deinem Zettel den du nach Bestehen der Prüfung erhalten hast, steht auch drauf, dass das keine Fahrerlaubnis ist!

Und nein - du hast eben keinen Führerschein.


anna0916 
Beitragsersteller
 14.11.2022, 12:34

Ja ich habe meinen Führerschein noch nicht. Aber meine Fahrerlaubnis..!

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nasavo  14.11.2022, 12:38
@anna0916

da müsste doch dann draufstehen ob du damit fahren darfst? ich würde direkt bei der Fahrschule nachfragen.

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Ralph9  14.11.2022, 12:39
@anna0916

Nein, hast Du nicht. Der sog. "Führerschein" – in welcher Form auch immer – IST Deine Fahrerlaubnis. Solange Du den nicht offiziell und amtlich ausgehändigt bekommen hast, hast Du auch keine Fahrerlaubnis; sondern lediglich nachweislich eine Prüfung bestanden.

Wie in meiner Antwort gesagt ist entscheidend, was auf dem Zettel steht, den Du nach bestandener Prüfung bekommen hast. Wenn da sowas wie "vorläufige Fahrerlaubnis" usw. drauf steht (und für welche Fahrerlaubnis-Klassen usw.), dann ist das was anderes ... aber wenn das lediglich die bestandene Prüfung bestätigt wird, dann eben nicht ...

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