Führerschein?

3 Antworten

§4 Abs 3 FahrschAusbO:

(3) Der Umfang des allgemeinen Teils (Grundstoff) beträgt mindestens zwölf Doppelstunden (90 Minuten); der Unterricht ist auch in Einzelstunden (45 Minuten) zulässig. Besitzt der Fahrschüler bereits eine Fahrerlaubnis, so beträgt der Umfang mindestens sechs Doppelstunden.

Klasse AM ist eine Fahrerlaubnis. Du besitzt diese bereits. Somit beträgt der Mindestumfang des Grundstoffs nur noch sechs Doppelstunden.

weiss nicht ob das für AM auch gilt.
Wenn es gilt dann musst 6Doppelstunden besuchen.
Aber frag doch am Besten mal in einer Fahrschule nach