Führerschein... 2,8 Tonnen Grenze?
Einen schönen guten Morgen zusammen,
meine Frage bezieht sich auf "irgendeine" Grenze beim Fahren von PKW oder KleinLKW.
Ich habe mich schon durchs Netz gelesen wie sonst was... Überall steht, das man mit dem Führerschein der Klasse B Fahrzeuge mit 3,5t zul. Gesamtgewicht fahren darf!
Soweit sogut, das war mir schon klar.
Nun hatten wir gestern in meiner Firma die Diskusion (Handwerksbetrieb), das ein Arbeitskollege (warum auch immer) nur Fahrzeuge bewegen darf die ein zul. Gesamtgewicht von NUR 2,8t haben.
Das heißt, nach seinen Aussagen, er dürfte unsere Sprinter und den KleinLKW (Pritschenwagen) mit einer zul. Gesamtmasse von 3,5t nicht fahren.
Stimmt das denn?
Gibt es wirklich so eine Regelung? Also darf er wirklich diese Fahrzeuge nicht fahren?
Das es früher (sehr lange her) einmal diese Grenze gab mit 2,8t, das weiß ich, diese wurde aber nach EU-Richtlinien auf 3,5t angehoben.
Dazu nochmal ganz "doof" gefragt, kann solch eine Regelung / Begrenzung angefordert / eingeräumt werden, wenn es wegen Punkten oder sonst was zur Erneuerung des Führerscheins kam (MPU und oder so? Sprich, das man als "Strafe" im zul. Gewicht heruntergestuft wird?
Es geht hier eben darum, DARF mein Kollege jetzt mit einem "normalem" Führerschein wirklich nur diese 2,8t Grenze fahren (wenn ja -> WARUM <-) oder darf er wie jeder sont üblich die 3,5t Grenze fahren und somit auch unsere Firmentransporter?
Über eure aussagekräftigen Antworten würde ich mich sehr freuen!
(und bitte keine Antworten wie: "ja man, logo darf er 3,5t fahren" oder sowas, mir geht es hauptsächlich um diese verwirrende Aussage, die irgendwie NIRGENDS nachlesbar ist, er dürfe nur 2,8t fahren... hierzu hätte ich gerne konstruktieve Aussagen die solch eine Beschränkung definieren)
Vielen Dank euch schonmal im Voraus.
Grüße Chris
6 Antworten
Es gibt im Führerscheinrecht keine 2,8 to Grenze.
Die 2,8 sind nur relevant wenn es um Lenk- und Ruhezeiten geht. Zwischen 2,8 und 3,5 reicht ein sog. "Lügenbuch" in dem man die Zeiten handschriftlich einträgt, ab 3,5 muss zwingend ein Fahrtenschreiber verbaut sein.
Hat der Kollege einen normalen B-Führerschein dann darf er auch bis 3,5 to fahren. Ohne wenn und aber.
Einzig denkbare Ausnahme: Er hat eine der exotischen Schlüsselzahlen im Führerschein eingetragen, die mit bestimmten Auflagen verbunden ist. Da könnte es z.b. sein dass jemand auf Grund körperlicher Einschränkungen nur bestimmte Fahrzeuge fahren darf. Das ist aber zu komplex um das hier abzuhandeln.
Nicht die Option , sondern das tasächliche Gewicht ist entscheident !
Der Kollege sucht einen Weg sich zu drücken !
Gegoogelt :: Zu beachten ist, dass die Gesamtmasse des Transporters 3,5 t nicht übersteigen darf, auch nicht beladen.
Das mit den 2,8 Tonnen verstehe ich auch nicht.
Beim alten PKW-Führerschein, der Klasse 3 (den habe ich selbst noch), durfte man mit diesem Führerschein auch kleinere Lastwagen bis 7,5 to. zulässigem Gesamtgewicht fahren. Man durfte auch mit Anhänger fahren, max. 1 Achse oder Zwillingsachse, der Anhänger durfte sogar (sofern der Lastwagen das ziehen durfte) bis zu 10 to. (!) zulässigem Gesamtgewicht haben. Ich dürfte also mit meinem alten PKW-Führerschein eine Lastzug fahren (ob ich das auch praktisch KANN, ist eine völlig andere Frage!), mit 17,5 to. zulässigem Gesamtgewicht. Zugfahrzeug 7,5 to., Anhänger mit Zwillingsachse mit 10 to.
Der aktuelle PKW Führerschein, die Klasse B, erlaubt da weniger. Damit darf man nur noch Fahrzeuge bis zu 3,5 to. zulässigem Gesamtgewicht fahren, und die Regelungen zum Fahren mit Anhänger sind bedeutend komplizierter geworden.
Es gilt aber grundsätzlich:
Du darfst immer das fahren, was Du zum Zeitpunkt Deines Führerscheinerwerbs fahren durftest! Niemand kann mir das Recht wegnehmen, mit meinem alten PKW-Führerschein einen 7,5 to. LKW zu fahren, nur weil man das mit heutigen PKW-Führerscheinen nicht mehr darf!
Hat der Kollege seinen Führerschein vielleicht im Ausland erworben, vor Mitte der 1980er Jahre, als die Führerscheine innerhalb Europas noch nicht vereinheitlicht waren, und hat diesen lediglich in Deutschland anerkennen lassen? Dort galten vielleicht andere Regeln, vielleicht gab es dort eine 2,8 to. Grenze!
Die 2,8 to. Grenze kenne ich nur in einem anderen Zusammenhang: Früher galten Transporter und Wohnmobile bis 2,8 to. bei der Zulassung wie PKW, und durften auf der Autobahn so schnell fahren, wie sie konnten (im Rahmen dessen, was PKW auf der jeweiligen Strasse auch fahren durften). Eilige Kurierdienste nutzten darum immer nur Transporter bis maximal 2,8 to. Schwerere Transporter und Wohnmobile galten früher als LKW, und durften auf der Autobahn nur max. Tempo 80 fahren. Diese Grenze wurde angehoben, ich glaube, heute gilt hier bei Transportern die 3,5 to. Grenze, Wohnmobile können bei Vorliegen bestimmter technischer Voraussetzungen hingegen auch bei noch höherem Gewicht für Tempo 100 zugelassen werden (vergleichbar wie Reisebusse).
Habe das selbe Problem .Cz. Führerschein umgeschrieben auf deutschen Führerschein .Dort steht explizit bis 2,8 to zul. Gesamtgewicht ,und Anhänger ist auch nicht eingetragen .Warum auch immer das so ist. Führerschein von 2004 umgeschrieben auf dt. Führerschein 2015.
Hätte gerne eine Antwort was ich wirklich darf oder ob das dann fahren ohne gültiger Fahrerlaubnis ist.
Kein Polizist hier der uns mal aufklären kann?
Mit freundlicher Grüßen
M.
Wenn ER meint, dass er nur 2,8t fahren darf, soll ER das doch belegen. Wird er nicht können, weil's Blödsinn ist.