FSJ und Wohngeld?

1 Antwort

Da ihr als Eltern noch unterhaltspflichtig seid, müsste eure Unterhaltsverpflichtung ihr Einkommen angerechnet werden. Aber Versuch macht klug - es kann ja nicht mehr passieren außer dass sie sagen es gibt nur sehr wenig oder gar nichts. Macht euch ruhig die Mühe die Anträge auszufüllen.

Wie hoch die Miete ist, ist hier erstmal egal - allerdings muss auch nachgewiesen sein dass das FSJ nur dort in der Form machbar war und der Auszug zwingend notwendig gewesen ist. Also falls ihr anderweitige abgelehnte Bewerbungen usw. habt unbedingt aufheben.