Früher arbeiten trotz Vertrag?
Hallo, ein Freund von mir hat seinen Ausbildungsvertrag für den 1.9. Unterschrieben, jedoch hat sich heute der Betrieb gemeldet und gesagt, dass aufgrund eines Fehlers er schon morgen anfangen soll, also dem 1.8. Da wäre meine Frage, ob er erscheinen muss, besonders weil laut Vertrag dieser erst am 1.9. Erscheinen muss und ob er gefeuert werden kann, falls er dies nicht tut.
Vielen Dank für eure Antworten.
6 Antworten
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Bist du im Urlaub auf den Malediven dann kommuniziere das dem Betrieb.
Ansonsten ist halt ein Fehler passiert der jetzt recht spät ausgeglichen werden soll.
Willst Du die Lehre einen Monat später beginnen?!
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Ja, es ist ein Kündigungsgrund, wenn er nicht erscheint.
Ich weiß nicht in welchem Bundesland du lebst, aber bei uns geht das Schuljahr morgen wieder los. Also gehen auch alle Ausbildungen los.
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Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Spätester Ausbildungsbeginn ist der 1.10. eines Jahres.
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In der Probezeit kann ohne Angabe von Gründen fristlos gekündigt werden, justsaying.
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Offiziell fängt die Ausbildung dann eben erst am 1.9. an. Sein Arbeitsvertrag beginnt also erst am 1.9. Also braucht er vorher auch nicht arbeiten zu gehen.
Andererseits kann die Ausbildung während der Probezeit ohne Angaben von Gründen gekündigt werden.
Wenn er also auf seinem Recht besteht könnte das gleichzeitig bedeuten dass er wahrscheinlich die Probezeit nicht überstehen wird.
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Einfach so den Arbeitsvertrag ändern geht natürlich nicht. Dein Freund könnte sich ja auch noch im Urlaub im Ausland befinden und somit hätte er gar nicht die Möglichkeit, morgen mit der Ausbildung zu beginnen.
Aber wenn er eh nichts anderes zu tun hat, sollte er morgen beginnen- so bekommt er auch schon 1 Monatsgehalt. Ist doch auch was nettes.
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Müssen tut er nicht.
Kündigen kann in der Probezeit der AN sowie der AG völlig problemlos.
Nein. Ein Kündigungsgrind wäre das beinweit nicht.
Wenn 1.9. im Vertrag steht gibt erst mal der 1.9.