Front/Heck Lightbar legal in Deutschland?
Guten Tag,
Meine Frage ist, ob diese beiden Lightbars, einmal für die Front und für das Heck in Deutschland legal sind. Ich konnte selber leider nichts genaues im Internet finden. Da das Frontlicht auch andere Farben anstatt weiß zeigen kann, denke ich das es damit Probleme geben könnte.
Vielen Dank für euren Antworten im vorraus.
http://www.opt-7.com/redline-triple-led-tailgate-light-bar-with-reverse-sequential-turn-signals/
4 Antworten
Bei der Außenbeleuchtung sind die Vorschriften der StVZO extrem streng und außer der serienmäßigen Beleuchtung ist so gut wie gar nichts erlaubt. Für die ganz wenigen Ausnahmen braucht man aber immer Teile mit einer ABE und die haben die verlinkten Teile mit absoluter Sicherheit nicht.
Beides nicht in Deutschland zulässig... oder siehst du da irgendwas von ABE oder dergleichen?
Definitiv nicht legal. Zumindest nicht einfach so. Ist die Lightbar allerdings als Arbeitsscheinwerfer deklariert und kann nicht unter der Fahrt bzw bei eingeschalteter Zündung betrieben werden, dann darf sie verbaut sein.
Da das Frontlicht auch andere Farben anstatt weiß zeigen kann, denke ich das es damit Probleme geben könnte.
Ist beides im Bereich der StVZO nicht zulässig und wird zu Problemen führen.
Es ist keine Erweiterung, es ist eine "Veränderung der lichttechnischen Einrichtungen", u.a. weil die Dinger über keinerlei Prüfzeichen verfügen, was den Verlust Deiner Betriebserlaubnis nach sich zieht.
Glaub es oder lass es bleiben.
Auch die für das Heck dies ist ja eigentlich nur eine Erweiterung