Fristlose Kündigung im Betrieb möglich?

5 Antworten

Wenn Du die einzelnen Mißstände Deiner drei genannten Punkte jeweils direkt und zeitnah nach der jeweiligen Feststellung beim Betrieb am besten schriftlich bereits mehrfach erfolglos angemahnt hättest, dann könnte es eventuell über die Begründung einer unzumutbaren Fortsetzung eines zerrütteten und nur noch wenig vertraulichen Beschäftigungsverhältnisses versucht werden.

Sofern Du da aber nicht wirklich handfest hieb und stichfeste Argumente samt belegbarer Ermahnungen und Klärungsversuche hast, gehst Du damit ggf. durchaus ein hohes Prozessrisiko ein.

Wenn Du wirklich selber fristlos kündigen wolltest, so solltest Du das ganze am besten zuvor erst mal mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht besprechen in der Frage, ob Deine dargelegten Gründe auch tatsächlich für eine fristlose Kündingung reichen würden.


Synsuma95 
Beitragsersteller
 21.06.2024, 18:10

Das spiegelt ungefähr meine Recherche wieder, vielen dank für den Beitrag 👍🏻

Hatte gehofft es kommt irgend ein Einfall an den ich nicht gedacht habe. Mein Herzensprojekt ist leider ehrenamtlich und wird nicht vergütet. Rücklagen besitze ich auch nicht.

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Gnurfy  21.06.2024, 18:19
@Synsuma95

Eine vorsätzliche Arbeitsaufgabe im Wusche des künftigen Bezuges von Sozialleistungen ist aber leider auch keine gute Idee.

Suche Dir aös vermutlich gesunder Mensch dann lieber ab sofort einen anderen Job mit geringerem Arbeitsumfang und ggf. auch Lohn zumindest in einem derartigen Umfang, Dich bei bescheidener Lebensführung auch künftig nicht mit der Agentur für Arbeit oder einem Jobcenter herumärgern zu müssen.

Dann hättest Du weiterhin Lohn aus Arbeit, aber dennoch mehr Zeit für Dein ehrenamtliches Herzensprojekt.

Wenn Du eine feste Jobzusage in der Tasche hast, kannst Du anschließend ordentlich und fristgerecht bei Deinem derzeitigen Betrieb kündigen.

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Synsuma95 
Beitragsersteller
 21.06.2024, 18:25
@Gnurfy

Ich habe kein Problem danach wieder in Arbeit zu kommen. Ich arbeite auch schon mein ganzes Leben. Das Projekt geht 6 Wochen und wird mit einem Haufen Arbeit verbunden sein, ist für eins aber eine so große Chance das wir uns das nicht entgehen lassen können.

Ja klar ich hätte Rücklagen haben können - hab ich leider nicht.

Es gibt viele Möglichkeiten wie es hätte anders laufen können, ist es aber nicht. Deshalb suche ich nach einer Lösung für dieses Problem, mir sind die Risiken und auch die gründe dagegen sehr wohl bewusst.

Ist auch nicht unüblich (auf jeden Fall bei Leuten die ich kenne) die konnten sich immer mit Ihrem Chef einigen. Leider kommen wir nicht auf eine Einigung obwohl ich immer alles auf der Arbeit gegeben habe und jeden Job angenommen habe wo jemand ausgefallen ist.

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Synsuma95 
Beitragsersteller
 21.06.2024, 18:26
@Synsuma95

Hab aber eine Idee bekommen die grundsätzlich umsetzbar ist, hat sich also schon gelohnt.

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Dein Chef ist kein Arsch, sondern er handelt durchaus völlig korrekt.

Er darf dir gar nicht ohne Grund fristlos kündigen. Dann könntest du vor Gericht gehen. Und selbst wenn du eine Verfehlung hast, muss er dich erst einmal abmahnen.

Wenn man dir aber fristlos kündigen kann, wegen einer Verfehlung kann dir das Arbeitslosengeld erst mal gestrichen werden. Daher .... nichts mit Sozialleistungen.

Deine angeführten Gründe sind keine Gründe für eine fristlose Kündigung deinerseits. Selbst wenn sie es wären, wenn du kündigst bist du auch erst mal beim Arbeitslosengeld gesperrt.

Und wenn ich deine Frage so lese, frage ich mich ehrlich wer denn hier ein Sozialschmarozer und ein A... sein könnte.


Synsuma95 
Beitragsersteller
 21.06.2024, 18:04

Sie können von mir halten was sie möchten, ich habe ja nur die offensichtlichen Dinge geschildert und keinerlei Hintergründe genannt.

Aber sie sind ein Mensch warum unsere Welt so kaputt ist, vielen Dank dafür :)

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Synsuma95 
Beitragsersteller
 21.06.2024, 18:12

Es ging auch nie um eine fristlose Kündigung seinerseits sondern eine fristgerechte Kündigung.

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Die genannten Aspekte rechtfertigen für sich noch keine fristlose Kündigung aus wichtigen Gründen deinerseits. Unter welchem Vorwand soll dein Chef dich denn ungerechtfertigterweise kündigen? Und wer sagt ihm, dass du nicht danach Kündigungsschutzklage einlegst und ihn veralberst? Für dich kommt eigentlich nur Kündigung/Aufhebung aus gesundheitlichen Gründen in Frage. Wenn du das geschickt anfängst, bekommst du auch keine Sperrzeit für ALG 1.

Wenn Du fristlos kündigst, bekommst Du eben Sperre des ALG. Keiner obiger Gründe würde das Jobcenter als berechtigt akzeptieren.

Die Verfehlungen könntest Du höchstens bei der Berufsgenossenschaft melden oder über das Arbeitsgericht klären lassen

Jetzt habe ich etwas wichtiges privates an dem ich teilhaben möchte (...)

Dafür nimmt man Urlaub oder man spricht sich mit dem eigenen Arbeitgeber ab, dass man für die Zeit freigestellt wird. Die oben aufgeführten Punkte rechtfertigen keine fristlose Kündigung und bei einer Eigenkündigung immer mit Sperrzeit zu rechnen ist.

Wenn die Angaben wahrheitsgemäß sind (was ich stark anzweifle), wäre der normale Gang eher der Weg zum Anwalt. Hier scheint es viel mehr so, dass du krampfhaft nach Gründen suchst, um irgendwie eine Kündigung begründen zu können.


Synsuma95 
Beitragsersteller
 21.06.2024, 18:07

Das sind Vermutungen ihrerseits. Hat auch ehrlich gesagt nichts mit meiner Frage zu tun.

Wenn diese Dinge die ich nenne frei erfunden sind, wäre eine fristlose Kündigung sowieso substanzlos.

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