Frist bei einer Gewerbekündigung?

3 Antworten

So, wie Ihr im Vertrag vereinbart habt. Der Vertrag läuft im Dezember aus. Entweder ist der Vertragspartner mit einer Verlängerung bis nur April einverstanden oder er geht gleich raus.

Du solltest ihn spätestens im September bescheid geben, das du nicht vor hast, seinen Vertrag zu Verlängern, bzw nur bis April. Dann kann er sich überlegen, was er macht.

§ 580 a (2) BGB:

"Bei einem Mietverhältnis über Geschäftsräume ist die ordentliche Kündigung spätestens am dritten Werktag eines Kalendervierteljahres zum Ablauf des nächsten Kalendervierteljahrs zulässig."

Es stellt sich aber die Frage, was zu Kündigung konkret vereinbart wurde. Handelt es sich um einen befristeten Mietvertrag, der zum 31.12. ausläuft? Dann musst Du gar nicht kündigen.

Es muss allerdings geprüft werden, ob der Mieter ein Optionsrecht hat und das Mietverhältnis - einseitig - verlängern kann.

Im Gegensatz zum Wohnraummietrecht kann im Gewerbe alles mögliche vereinbart werden.

Ohne Kenntnis des Mietvertrags lässt sich folglich keine Aussage machen.

schaue mal hier :

Quelle:

https://www.business-wissen.de/artikel/gewerbe-wichtige-fristen-zum-gewerbemietvertrag/#:~:text=Gem%C3%A4%C3%9F%20%C2%A7%20580%20a%20Abs,sechs%20Monate%20abz%C3%BCglich%20sogenannter%20Karenztage.

Gesetzliche Kündigungsfristen bei Gewerbemietverträgen

Gemäß § 580 a Abs. 2 BGB ist bei Mietverhältnissen über Geschäftsräume als ordentliche Kündigung die Bestimmung „spätestens am dritten Werktag eines Kalendervierteljahres zum Ablauf des nächsten Kalendervierteljahres“ zulässig. Die Kündigungsfrist beträgt damit sechs Monate abzüglich sogenannter Karenztage. Eine Kündigung muss dem Empfänger also am dritten Werktag eines Kalendermonats zugehen, damit das Mietverhältnis zum Ende des nächsten Kalendervierteljahres beendet werden kann. Die gesetzliche Kündigungsfrist gilt, wenn die Parteien in Ausnahmefällen keine andere Kündigungsfrist vereinbart haben.