Friseurin Berichtsheft? :/

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Mariechen hat Recht - nur dass das Berichtsheft ein Ausbildungsnachweis ist - und es traurig ist, dass Dein Ausbilder Dir dabei nicht behilflich ist. Damit verstößt er ganz klar gegen seine Pflichten. Normal - ich weiß jetzt nicht so ganz genau, ob das nur in NRW so ist - gehört dort genau das rein, was Du täglich machst - und da habe ich meinen Auszubildenden immer empfohlen bestimmte Arbeiten- wie Kaffee, Zeitungen, Begrüßungen und Verabschiedung des Kunden als Kundenservice zusammen zu fassen und die Stundenzahl auf den Tag verteilt, dahinter zu schreiben z.B. Kundenservice 1 Std. Shampoonieren ebenfalls zusammengefasst z.B. 2 Std. dann Reinigungsarbeiten z.B. 1 Std. dann Ausbildungsunterweisung oder Ausbildungsgespräch- wie auch immer? 2 Std. dann mußt Du täglich mind. 0,5 bis 1 Std. Pause eintragen - so dass zum Schluß eine Stundenzahl von 8,5 Std dabei heraus kommt incl. der Pause. Damit sind meine Auszubildenden immer sehr gut gefahren. Der Ausbildungsnachweis ist mindestens einmal monatlich vorzulegen und vom Ausbilder und vom Auszubildenden zu unterschreiben. Ja, es wird in der Regel lasch gehandhabt, aber wichtig ist eigentlich nur, dass zu jeder Zwischenprüfung und Abschlussprüfung, der Ausbildungsnachweis vollständig ist - sonst wirst Du wirklich gar nicht erst zur Prüfung zugelassen. Hoffe, das war nun einigermaßen verständlich?


Anna198  11.10.2012, 06:51

ach, und nochwas - wenn Du Schule hast, genannt Berufs-College, dann trägst Du für diesen Tag einfach Deine Fächer mit Stundenzahl ein. 6,5Std zählen hier bereits als ganzer Arbeitstag - danach ist frei ! Bei der ÜBA - überbetriebliche Ausbildung, sind Dir dann die Übungsleiter als Ausbilder behilflich.

hallöchen, im ersten lehrjahr sieht ja der bericht fast immer gleich aus... erst mal wird eingetragenob du arbeiten bist, berufsschuke hast oder überbetriebliche lehrgänge.

Dann kannst du mo-sa eintragen was du macht, bei mir war es täglich haare waschen, augenbrauen/wimpern färben, zuschauen beim schneiden, salonreinigung, informieren über salonprodukte, üben am puppenkopf, schneiden am modell (mit der genauen erläuterung, damen oder herrenhaarschnitt, maschinenschnitt, hochsteckfrisur, basishaarschnitt etc)

das berichtsheft sollte ich eigentlich wöchentlich vorlegen, habe es aber irgendwie immer nur jedes halbe jahr gemacht ;D


Anna198  11.10.2012, 06:57

Die genauen Erläuterungen sind keine Pflicht- dafür gibt es gesonderte Arbeitsblätter, mit Vorgaben. Zuschauen sollte im Prinzip als Arbeitsunterweisung geführt werden, denn es ist ja normal, dass Du gelegentlich Fragen stellst, die Dir die Kollege/in oder Ausbilder erklären muß.

Mariechen2601  11.10.2012, 15:36
@Anna198

würde ich aber machen, und ich denke schon das es pflicht ist. wenn man immer hinschreibt haare geschnitten, wissen die prüfungsvorsitzenden ja gar nicht was genau geschnitten wurde bzw ob der lehrling den ausbildungsstand/wissensstand hat der zur erfolgreichen prüfung führt. und darauf hin kann einen die prüfungskomission auch nicht zulassen...

Hey,

das ist von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich.

Frag deinen Chef am besten mal, ob du Monats-, Wochen-, oder Tagesberichte schreiben sollst. Und wenn du das weißt, kannst du ja fragen, ob du das nachzeigen sollst. Schreib dort einfach rein, was du an jeweiligen Tagen, Wochen oder Monaten gemacht hast.

Am Ende der Ausbildung wird das Berichtsheft von den Prüfern durchgeguckt.


Anna198  11.10.2012, 07:03

Die Unterschiedlichkeit liegt nicht bei den Geschäften als Solches, kann jedoch von Bundesland zu Bundesland variieren. Die Art der Führung hat nicht der Ausbildungsbetrieb zu bestimmen, sondern das Schulsystem, bzw. das Kultusministerium der einzelnen Länder - da wäre auch der Ausbildungsrahmenplan dienlich, um zu wissen, was muß eigentlich wann vermittelt werden - und dementsprechend den Ausbildungsnachweis zu führen. In NRW gibt es schon sehr lange keine Berichtshefte mehr - das war etwas völlig Anderes.

Also ..normalerweise gibt dir dein Ausbilder das Berichtsheft und du musst es regelmäßig von Anfang an ausfüllen.... sonst wirst du am Ende nicht zur Abschlussprüfung zugelassen.

Das ist also sehr wichtig !!!

Hineinschreiben musst du kurze Infos über deinen Ausbildungstag oder die Ausbildungswoche oder den Tag in der Berufschule (das sieht man an dem Berichtsheft) Eigentlich helfen einem die Ausbilder dabei und erinnern einen daran.

Da kommt nichts Kompliziertes rein: Heute lernte ich Haare färben. Ich mischte ..... usw,

Also frag nochmal in deinem Friseurbetrieb nach.