Freund hat mir den Weg zur Haustür verweigert. Was soll ich tun?
Ich war gestern bei einem Freund zu Besuch, doch dann hatten wir ein Argument. Ich wollte dann aus seinem Haus. Er ließ mich aber nicht raus und versperrte mir den Weg. Ich konnte mich nur mit Gewalt durchkämpfen und bin so nach Hause gegangen.
Ist er jetzt wegen Freiheitsberaubung strafbar?
Falls ja, kann ich ihn dann anzeigen?
Falls nein, was könnte ich sonst noch machen?
3 Antworten
Ja, nach § 239 Abs.2 StGB ist auch der Versuch einer Freiheitsberaubung strafbar.
Salue
Leider habe ich Dir eine offene, aber halt doch schlechte Nachricht. Wenn Du eine Anzeige machst, wird die Polizei Deinen Bekannten dazu befragen. Der wird freimütig bestätigen, dass ihr Differenzen hattet und Du im Streit gegangen bist. Ansonsten sei nichts passiert und Du neigst auch dazu etwas hysterisch zu sein.
Aussage gegen Aussage. Eine Klage hat keine Chancen, es fehlen ja Beweise in irgendwelcher Art. Mit einer Anzeige nervst Du nicht nur unnötig. Das ist DER nicht wert.
Da sind wir beim Thema. In solchen Fällen werden die Leute aus meinem Gesichtsfeld entfernt. Ich bin an keinem Kontakt mehr interessiert und sage ihnen dies ins Gesicht.
Mein Bekanntenkreis hat ein gewisses qualitatives Niveau.
Tellensohn
Würde eher nein sagen, glaube nicht dass das vor Gericht Stand hätte. Kommt drauf an wie lange er dich "eingesperrt" hat und ob er dich mit Gewalt daran gehindert hat zu gehen