Freistellung/Probezeit?

3 Antworten

Hey!

Nein, ist es nicht. Wenn dich der Arbeitgeber nach Hause schickt, dann ist es nicht gesetzlich dem Dienstnehmer das als Urlaubstag zu verrechnen. Außerdem hast du den Urlaub ja nicht unterzeichnet und keinen Urlaubsantrag gestellt, damit kommen sie nicht durch.

LG


Annabelle29092 
Beitragsersteller
 27.10.2022, 09:56

Hallo, Danke schonmal das hatte ich mir bereits gedacht. Leider hat bei uns jeder Zugriff auf den Computer des anderen und auch bei der Zeitbuchung.

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nicostaber  27.10.2022, 09:56
@Annabelle29092

Ein Urlaubsantrag wird normalerweise ausgedruckt und handschriftlich unterschrieben.

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Annabelle29092 
Beitragsersteller
 27.10.2022, 09:58
@nicostaber

Grund war das ich Kopfhörer im Ohr hatte, darf man jemanden wegen sowas überhaupt nach Hause schicken?

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nicostaber  27.10.2022, 10:00
@Annabelle29092

Wenn du deine Arbeit erfüllst und du dadurch nicht beeinträchtigt wirst, dann sehe ich keinen Grund dafür. Natürlich kann dich der Dienstgeber immer nach Hause schicken, aber eben auf seine Kosten.

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wurde ich für 2 Tage nachhause geschickt - ohne Diskussion- hatte betont ich würde gerne weiter arbeiten und nicht gehen.

???

  • Du rechnest mit einer Kündigzung
  • Du bist nicht gekündigt
  • was ist mit dem Rest der Tage (bis zur Kündigung)?

Wenn ein Arbeitgeber Dich nach Hause schickt, ist das zunächst seine Entscheidung, muss diese Tage aber dennoch bezahlen.

Urlaub ist keine, für den Arbeitgeber, frei verfügbare Zeit.

In einer Probezeit hast Du kaum etwas dagegenzusetzen, wenn man Dich "nach Hause" schickt. Allerdings sind vermeintlich begangene Vergehen deinerseits, die mit einem "nach Hause schicken" begründet werden, auch schriftlich zu fixieren. (Abmahnung)

Würde man Dir dafür keinen Urlaub anrechnen, wärst Du für diese beiden Tage ohne Bezahlung. So gesehen ist das Anrechnen von 2 Urlaubstagen für Dich die bessere Option.

Wende Dich an den Betriebsrat. Man sollte Dir schon schriftlich mitteilen, aufgrund von was Du "beurlaubt" wurdest. Dann prüfen lassen, ob eine Abmahnung dafür überhaupt greift. Ist eine Abmahnung und das dafür ausgesprochene "nach Hause schicken" nicht gerechtfertigt, steht Dir Lohnfortzahlung für die beiden Tage zu, das ohne Urlaub dafür anzurechnen.

Allerdings, wenn in der Probezeit bereits "aneckst", wirst die Probezeit eher nicht "überstehen".