Freie Fahrstreifenwahl

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Auf Fahrbahnen mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung dürfen Kraftfahrzeuge von dem Gebot, möglichst weit rechts zu fahren (§ 2 Abs. 2; Anm.: siehe oben), abweichen, wenn die Verkehrsdichte das rechtfertigt (§ 7 Abs. 1 Satz 1 StVO).

Ist der Verkehr so dicht, daß sich auf den Fahrstreifen für eine Richtung Fahrzeugschlangen gebildet haben, so darf rechts schneller als links gefahren werden (§ 7 Abs. 2 StVO).

Wenn auf der Fahrbahn für eine Richtung eine Fahrzeugschlange auf dem jeweils linken Fahrstreifen steht oder langsam fährt, dürfen Fahrzeuge diese mit geringfügig höherer Geschwindigkeit und mit äußerster Vorsicht rechts überholen (§ 7 Abs. 2 StVO).

Innerhalb geschlossener Ortschaften - ausgenommen auf Autobahnen (Zeichen 330) - dürfen Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t auf Fahrbahnen mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung (Zeichen 296 oder 340) den Fahrstreifen frei wählen [...] (§ 7 Abs. 3 Satz 1 StVO).

[...] sind außerhalb geschlossener Ortschaften für eine Richtung drei Fahrstreifen so markiert, dann darf der mittlere Fahrstreifen dort durchgängig befahren werden, wo - auch nur hin und wieder - rechts davon ein Fahrzeug hält oder fährt. Dasselbe gilt auf Fahrbahnen mit mehr als drei so markierten Fahrstreifen für eine Richtung für den zweiten Fahrstreifen von rechts (§ 42 Abs. 6 Nr. 1 Buchstabe d Satz 1 und 2 StVO).

Linksabbieger sind - wenn möglich - rechts zu überholen (vgl. § 5 Abs. 7 Satz 1 StVO),
Wer nach links abbiegen will, hat sein Fahrzeug bis zur Mitte, auf Fahrbahnen für eine Richtung möglichst weit links einzuordnen (vgl. § 9 Abs. 1 Satz 1 StVO),


Beim sog. "Reissverschlussverfahren" ist der Übergang auf den benachbarten Fahrstreifen wechselweise zu ermöglichen (vgl. § 7 Abs. 4 StVO),


Vor Lichtzeichenanlagen darf nebeneinander gefahren werden (vgl. § 37 Abs. 4 StVO),
Den linken (von drei oder mehr!) Fahrstreifen dürfen außerhalb geschlossener Ortschaften Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t sowie Züge, die länger als 7 m sind, nur benutzen, wenn sie sich dort zum Zwecke des Linksabbiegens einordnen (vgl. § 42 Abs. 6 Buchstabe d Satz 3 StVO),


Sind Beschleunigungsstreifen (durch Leitlinien = "Striche") markiert, dann darf dort auch schneller gefahren werden als auf den anderen Fahrstreifen (vgl. § 42 Abs. 6 Buchstabe e StVO),
Gehen Fahrstreifen, insbesondere auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen von der durchgehenden Fahrbahn ab, so dürfen Abbieger vom Beginn einer breiten Leitlinie rechts von dieser schneller als auf der durchgehenden Fahrbahn fahren. Das gilt nicht für Verzögerungsstreifen (vgl. § 42 Abs. 6 Buchstabe f StVO).

Wenn Du innerhalb einer geschlossenen Ortschaft (ausgenommen Autobahn) mit einem Fahrzeug bis 3,5t zulässiges Gesamtgewicht unterwegs bist und die Fahrstreifen nicht für andere Fahrtrichtungen gelten oder zum Abbiegen sind.

Wenn sich aufgrund von Verkehrsdichte Fahrzeugschlangen bilden.

Wie frei Fahrstreifenwahl?

In Deutschland gilt das Rechtsfahrgebot!!! Vergessen viele, besonders auf 3-spurigen Autobahnen. Da sind sie in der Mitte festgefahren.....


Antitroll1234  29.11.2013, 17:07

In Deutschland gilt das Rechtsfahrgebot!!! Vergessen viele, besonders auf 3-spurigen Autobahnen. Da sind sie in der Mitte festgefahren.....

Dazu die StVO §7 (3c):

3c) Sind außerhalb geschlossener Ortschaften für eine Richtung drei Fahrstreifen mit Zeichen 340 gekennzeichnet, dürfen Kraftfahrzeuge, abweichend von dem Gebot möglichst weit rechts zu fahren, den mittleren Fahrstreifen dort durchgängig befahren, wo – auch nur hin und wieder – rechts davon ein Fahrzeug hält oder fährt....

http://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__7.html

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machhehniker  30.11.2013, 04:10
@Antitroll1234

Das Problem ist nun dass dieses "hin und wieder" nicht konkret ausgedrückt wurde. Ich lernte damals bei der Fahrschule dass man in dem Fall die mittlere Spur durchgängig benutzen darf wenn man pro Minute min 2 Fahrzeuge überholt. Leider findet sich diese Vorschrift Nirgendwo wieder.

Ich finde es auch ein Unding dass Leute die Probleme mit Spurwechsel haben auf einer 3 Spurigen Autobahn einfach in der Mitte fahren. Alle 5Km kommt ja ein Lkw auf der rechten Spur und alle 10 min überholt man dann ja, ist ja hin und wieder.

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EddiR  30.11.2013, 07:26
@machhehniker

Das Problem dabei ist doch, wenn ein ordentlicher Fahrer rechts fährt, die AB frei ist und ein Mittelspur-Fahrer kommt, muß der Rechtsfahrer ganz nach links zum Überholen, da er ja nicht rechts vorbei darf..... Was ein Bullshit

Manchmal würde ich mir schon gerne eine FLAK oder ein MG in den Kühlergrill montieren!!!

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machhehniker  02.12.2013, 04:34
@EddiR

Für mich stellt dies dann den Tatbestand der Nötigung dar. Schliesslich wird man dann ja genötigt nicht Einen sondern zwei Fahrstreifen zu wechseln. Dabei kommt evtl noch Jemand der auf der linken Spur erheblich schneller fahren möchte und der wird dann genötigt zu bremsen.

Dummerweise bekommt so Jemand höchstens ein kleines Ordnungsgeld und da die Bestimmungen dazu recht gummiartig sind kommt der gewöhnlich auch raus wenn der Widerspruch einlegt. Aber wehe wenn man dabei erwischt wird wenn man an so nem Schnarcher rechts vorbeifährt.

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darkhouse  29.11.2013, 12:56

Ja, das stimmt. Nur wenn ich bei mittlerer Verkehrsdichte rechts fahre, treffe ich oft auf LKW & Co. Ich kann nur im Ausnahmefall zügig rausfahren, um zu überholen. Oft warte ich minutenlang, bis mich jemand mal gnädigerweise rauslässt.

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schtieeff  29.11.2013, 12:30

es gibt auch 3spurige autbahnen wo der rechte fahrstreifen auf 80kmh begrenzt ist und der mittlere und linke auf 130,

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Stadtverkehr - Stop and go - mehrspurige Fahrbahnen...

Innerhalb geschlossener Ortschaften ;)


thomasheins  29.11.2013, 12:28

ergänzend:

(3) Innerhalb geschlossener Ortschaften – ausgenommen auf Autobahnen (Zeichen 330.1) – dürfen Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t auf Fahrbahnen mit mehreren markierten Fahrstreifen für eine Richtung (Zeichen 296 oder 340) den Fahrstreifen frei wählen, auch wenn die Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 nicht vorliegen. Dann darf rechts schneller als links gefahren werden.

http://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__7.html

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