Frage zur Mitnahme meines Hundes für einen kurzen Zeitraum trotz allgemeinem Verbot von Wohngenossenschaft Freie Scholle?
Hallo,
ich habe eine Frage bezüglich der Regelungen zur Mitnahme von Hunden bei Besuchen in den Wohnungen der Baugenossenschaft "Freie Scholle".
Mein Hund ist ein Schäferhund, der sich stets vorbildlich verhält. Sie ist sehr leise und bleibt immer bei mir.
Ich wohne momentan boch in einer Eingliederungshilfe und die Bereichsleitung von dieser Einrichtung hat auch ein sehr gutes bild von meinem Hund und hat mir immer wieder erlaubt, dass ich sie für eine kurz Zeit hier haben darf.
Darf ich meinen Hund für 1 - 3 Tage mitbringen, trotz des allgemeinen Verbots im Mietvertrag? Welche konkreten Regelungen gelten in diesem Fall, insbesondere wenn der Hund keinerlei Belästigung oder Störung verursacht?
Beziehungsweise darf meine Schwester mein Hund mitnehmen, denn es weiß ja niemand, dass es mein Hund ist.
Ich danke im Voraus für die Auskunft.
4 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Marithe/1492446161133_nmmslarge__416_96_1728_1728_106c8d593db4ce6395694abab5475937.jpg?v=1492446161000)
- ist das allgemeine Haustierverbot bereits vor vielen Jahren gefallen. Nur, wenn ein Tier sich so verhält, dass sich die anderen Nachbarn dauerhaft gestört fühlen, könnte es Probleme geben.
- Als Besuch darf man Hunde, noch dazu wenn sie gut erzogen sind, mitnehmen.
- Auch die Wohnungsgenossenschaft München West mußte ihr Hundehaltungsverbot aufheben, dasselbe gilt für alle anderen, egal was im Mietvertrag steht. Es gib ja ungültige Klauseln.
Um den Frieden zu wahren, sollte man höflich bleiben und mich beim örtlichen Mieterverein informieren.
Allgemeines Hundeverbot ist nicht mehr zulässig und wenn man den Hund so hält, dass es keinen Grund zur Beanstandung gibt, steht dem nichts im Wege.
Im Übrigen: Blindenführhunde dürfen überall mit hin, in jeden Laden, in jede Praxis, in jedes Haus.... vielleicht ist Dein Schäferhund ja ein medizinisch notwendiger Begleiter....
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/8_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Bei Hundehaltungsverbot kann dem Besuch nicht verboten werden einen Hund mitzubringen. Bei längerem Besuch nur vom Hund solltest du bei der Hausverwaltung eine Genehmigung holen.
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Das allgemeine Verbot ist verbindlich . Ausnahmen müßten vorher ( ! ) genehmigt werden .
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/8_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Darf ich meinen Hund für 1 - 3 Tage mitbringen, trotz des allgemeinen Verbots im Mietvertrag?
Die ANtwort auf deine Frage steht in deiner Frage, nein, darfst Du nicht. Du kannst natürlich schriftlich um eine Ausnahmegenehmigung bitten. Deine Schwester würd eich nicht mit hineinziehen, denn diese könnte Hausverbot erhalten, und falls sie auch dort wohnen sollte, eine fristlose Kündigung wegen Vertragsbruch.
Das allgemeine Verbot gg. Haustierhaltung wurde bereits vor über 10 Jahren deutschlandweit aufgehoben. Nur noch mit Begründung, also sog. Kampfhunde, ständig kläffende, im Haus urinierende Hunde usw. dürfen verboten werden, aber auch dafür müssen Beweise gefunden werden. So einfach geht das Gott sei Dank nicht mehr!