Frage zur Mitnahme meines Hundes für einen kurzen Zeitraum trotz allgemeinem Verbot von Wohngenossenschaft Freie Scholle?

4 Antworten

  1. ist das allgemeine Haustierverbot bereits vor vielen Jahren gefallen. Nur, wenn ein Tier sich so verhält, dass sich die anderen Nachbarn dauerhaft gestört fühlen, könnte es Probleme geben.
  2. Als Besuch darf man Hunde, noch dazu wenn sie gut erzogen sind, mitnehmen.
  3. Auch die Wohnungsgenossenschaft München West mußte ihr Hundehaltungsverbot aufheben, dasselbe gilt für alle anderen, egal was im Mietvertrag steht. Es gib ja ungültige Klauseln.

Um den Frieden zu wahren, sollte man höflich bleiben und mich beim örtlichen Mieterverein informieren.

Allgemeines Hundeverbot ist nicht mehr zulässig und wenn man den Hund so hält, dass es keinen Grund zur Beanstandung gibt, steht dem nichts im Wege.

Im Übrigen: Blindenführhunde dürfen überall mit hin, in jeden Laden, in jede Praxis, in jedes Haus.... vielleicht ist Dein Schäferhund ja ein medizinisch notwendiger Begleiter....

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Bei Hundehaltungsverbot kann dem Besuch nicht verboten werden einen Hund mitzubringen. Bei längerem Besuch nur vom Hund solltest du bei der Hausverwaltung eine Genehmigung holen.

Das allgemeine Verbot ist verbindlich . Ausnahmen müßten vorher ( ! ) genehmigt werden .


Marithe  24.07.2024, 18:31

Das allgemeine Verbot gg. Haustierhaltung wurde bereits vor über 10 Jahren deutschlandweit aufgehoben. Nur noch mit Begründung, also sog. Kampfhunde, ständig kläffende, im Haus urinierende Hunde usw. dürfen verboten werden, aber auch dafür müssen Beweise gefunden werden. So einfach geht das Gott sei Dank nicht mehr!

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Darf ich meinen Hund für 1 - 3 Tage mitbringen, trotz des allgemeinen Verbots im Mietvertrag?

Die ANtwort auf deine Frage steht in deiner Frage, nein, darfst Du nicht. Du kannst natürlich schriftlich um eine Ausnahmegenehmigung bitten. Deine Schwester würd eich nicht mit hineinziehen, denn diese könnte Hausverbot erhalten, und falls sie auch dort wohnen sollte, eine fristlose Kündigung wegen Vertragsbruch.