Frage zum Thema vetamt?
Es geht darum das einem gesagt wurde das man ein tierhalteverbot hat, wovon derjenige aber nix weiß, er hat sogar das Veterinäramt angeschrieben in dem Ort wo derjenige jetzt wohnt und die haben gesagt eine Meldung zu seiner Person sind bei denen nicht vorhanden. Jetzt die Frage diese Verbote sind ja eigentlich deutschlandweit oder? Und wenn ja ubd bei dem vetamt aber zu der Person nichts vorliegt dann sollte es ja kein tierhalteverbot geben oder?
Derjenige der ei tierhalteverbot haben sollte ist in einen anderen Landkreis umgezogen und da hat das vetamt gesagt das eine Meldung zu seiner Person nicht vorhanden ist. Also besteht doch kein tierhalteverbot oder ?
2 Antworten
Wenn das Veterinäramt im neuen Landkreis keine Meldung zu der Person hat, dann sollte es kein Tierhalteverbot geben. Diese Verbote sind zwar deutschlandweit gültig, aber wenn keine Informationen vorliegen, gibt es auch kein Verbot. Klingt also so, als wäre alles in Ordnung.
Ich beziehe mich auf die offizielle Handhabung, nicht um das persönliche Empfinden.
Weil ein Tierhaltungsverbot erteilt wurde. Also ging es Tieren bei dieser Person schon einmal sehr schlecht.
Das ist kein persönliches Empfinden. Schließlich erging ein Beschluss.
Ob wirklich eins erteilt wurde weiß die Person nicht
"Doch, aber leider, leider, leider geht die Information über das Tierhaltungsverbot nicht bei Umzug automatisch an das neue Verterinäramt, was Tierschützer schon seit Jahren bemängeln.
Das Verbot besteht, aber dem neuen Amt liegt dieses Verbot nicht vor."
Selbst in deiner Antwort bestätigst du mich, wozu also nun dieser Wortwechsel?
Es wird schriftlich erteilt. Wie kommt die Person denn auf die Idee, es gäbe ein Verbot, wenn es gar nicht weiß, ob es eins gibt?
Weil irgendwelche Leute der Person das gesagt haben und sie ist jetzt verunsichert weil andere sagen das so ein Verbot nur ein Richter verhängen kann
Herrje, manchmal frage ich mich, wie Leute abends ohne Hilfe ins Bett finden. Ja, so ein Verbot wird in einem Verfahren von einem Richter verhängt und je nachdem, wie was im Beschluss steht (unter bestimmten Auflagen, nur eine bestimmte Anzahl von Tieren, nur eine bestimmte Art von Tieren oder auf Lebenszeit) kann der Beschluss auch nur gerichtlich wieder aufgehoben werden.
Seit wann ist relevant, was "irgendwelche" Leute sagen?
Ok dann werde ich das der person so sagen weil sie hat nur die Mitteilung vom jetzigen vetamt bekommen das zu ihrer Person keine Meldung vorliegt
Doch, aber leider, leider, leider geht die Information über das Tierhaltungsverbot nicht bei Umzug automatisch an das neue Verterinäramt, was Tierschützer schon seit Jahren bemängeln.
Das Verbot besteht, aber dem neuen Amt liegt dieses Verbot nicht vor.
Außer, dass diese Person nicht geeignet ist, Tiere zu halten. Also ist gar nichts in Ordnung.