Frage zum Thema vetamt?

2 Antworten

Wenn das Veterinäramt im neuen Landkreis keine Meldung zu der Person hat, dann sollte es kein Tierhalteverbot geben. Diese Verbote sind zwar deutschlandweit gültig, aber wenn keine Informationen vorliegen, gibt es auch kein Verbot. Klingt also so, als wäre alles in Ordnung.


abfrank  09.10.2024, 17:14

Außer, dass diese Person nicht geeignet ist, Tiere zu halten. Also ist gar nichts in Ordnung.

Roguerouge  09.10.2024, 17:16
@abfrank

Ich beziehe mich auf die offizielle Handhabung, nicht um das persönliche Empfinden.

abfrank  09.10.2024, 17:17
@Linda241996

Weil ein Tierhaltungsverbot erteilt wurde. Also ging es Tieren bei dieser Person schon einmal sehr schlecht.

abfrank  09.10.2024, 17:17
@Roguerouge

Das ist kein persönliches Empfinden. Schließlich erging ein Beschluss.

Linda241996 
Beitragsersteller
 09.10.2024, 17:18
@abfrank

Ob wirklich eins erteilt wurde weiß die Person nicht

Roguerouge  09.10.2024, 17:19
@abfrank

"Doch, aber leider, leider, leider geht die Information über das Tierhaltungsverbot nicht bei Umzug automatisch an das neue Verterinäramt, was Tierschützer schon seit Jahren bemängeln.

Das Verbot besteht, aber dem neuen Amt liegt dieses Verbot nicht vor."

Selbst in deiner Antwort bestätigst du mich, wozu also nun dieser Wortwechsel?

abfrank  09.10.2024, 17:20
@Linda241996

Es wird schriftlich erteilt. Wie kommt die Person denn auf die Idee, es gäbe ein Verbot, wenn es gar nicht weiß, ob es eins gibt?

Linda241996 
Beitragsersteller
 09.10.2024, 17:22
@abfrank

Weil irgendwelche Leute der Person das gesagt haben und sie ist jetzt verunsichert weil andere sagen das so ein Verbot nur ein Richter verhängen kann

abfrank  09.10.2024, 17:26
@Linda241996

Herrje, manchmal frage ich mich, wie Leute abends ohne Hilfe ins Bett finden. Ja, so ein Verbot wird in einem Verfahren von einem Richter verhängt und je nachdem, wie was im Beschluss steht (unter bestimmten Auflagen, nur eine bestimmte Anzahl von Tieren, nur eine bestimmte Art von Tieren oder auf Lebenszeit) kann der Beschluss auch nur gerichtlich wieder aufgehoben werden.
Seit wann ist relevant, was "irgendwelche" Leute sagen?

Linda241996 
Beitragsersteller
 09.10.2024, 17:43
@abfrank

Ok dann werde ich das der person so sagen weil sie hat nur die Mitteilung vom jetzigen vetamt bekommen das zu ihrer Person keine Meldung vorliegt

Doch, aber leider, leider, leider geht die Information über das Tierhaltungsverbot nicht bei Umzug automatisch an das neue Verterinäramt, was Tierschützer schon seit Jahren bemängeln.

Das Verbot besteht, aber dem neuen Amt liegt dieses Verbot nicht vor.