Frage zum Erbrecht/Rauswurf?

2 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Er kann als Miteigentümer nicht allein über die Nutzung entscheiden. Somit ist ein "Rauswurf" unzulässig. Anwalt wäre in dieser Situation wohl das richtige.

Hast du mehr als 1 Geschwister? 3 mal1/3 sind hundert Prozent.

Wo kommt dann das1/6 Deines Vaters her?

Wenn er nur 1/6 besitzt, kannst du ihn ja rauswerfen, aber er Euch Geschwister auf keinen Fall.


SirSponty 
Beitragsersteller
 27.04.2021, 15:51

Ah. Mist ich hab mich vertan. Dann ist anders herum. Er 1/3 wir 3 zu jeweils 1/6

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Judith171  27.04.2021, 15:53
@SirSponty

Dann geht es nur wenn ihr Kinder Euch einig seid.

Dein Vater kann Dich mit nur einem Drittel nicht rauswerfen oder hat er ein lebenslanges Wohnrecht?

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SirSponty 
Beitragsersteller
 27.04.2021, 15:56
@Judith171

Kann ich nicht klar beantworten. Das Erbe wurde nie ihrerseits geklärt da meine Mutter plötzlich verstarb. Ich glaube das war die „Standardverteilung“ all ihres Besitzes.

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Judith171  27.04.2021, 16:00
@SirSponty

Dann hat er die Hälfte geerbt und ihr drei teilt Euch den Rest.

Du musst zu einem Anwalt gehen.

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lesterb42  27.04.2021, 15:50

Das ist falsch.

Wenn man sich nicht auskennt, muss man auch nicht antworten.

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