Frage zu Mietvertrag / Einbauküche?

5 Antworten

Sie kann selbstverständlich darauf bestehen das der Vertrag erfüllt wird. Aber ob es sinnvoll ist sich noch vor dem Einzug morbidem Vermieter zu streiten sei dahingestellt.

Realistischer wäre es eher das sie den Vertrag neu aushandelt. Also das sie deutlich weniger Miete zahlen muss als vereinbart.

Und selbstverständlich steht es ihr dann ebenso offen den gesamten Vertrag vorzeitig aufzuheben wenn sie sich nicht einigen kann.

Verträge können immer Allgemeinen nicht einseitig geändert werden. Wäre es anders, bräuchte man keinen Vertrag, denn dann könnte ja jeder so machen wie er gerade will.

Wenn beide Seiten mit der Änderung einverstanden sind, dann ist es ok. Ansonsten gilt der Vertrag.

Ich würde hier den Dialog suchen. Warum soll das nun geändert werden? Was heißt das für die Nutzung einer Küche, muss man die nun selbst stellen oder nicht? Was wäre in dem Fall bei Auszug, muss man sie dann wieder abbauen oder nicht? Kann man vereinbaren, dass der Vermieter sie übernimmt bei einem Auszug, wenn ja zu welchem Preis?

Etc.

Dann kommt es darauf an, was deine Freundin denn will. Will die dort unbedingt wohnen? Will die vielleicht die Küche selbst bestellen oder oder oder. Worauf ich hinaus will: Nutzt den Wunsch der anderen Seite den Vertrag ändern zu wollen.

Beispielsweise könnte man sowas sage:

"Ich möchte die vertraglich vereinbarte Einbauküche haben. Punkt.

Wenn sie das unbedingt nicht wollen, dann zahlen sie mir doch gerne eine Abfindung und wir lösen den Vertrag auf und ich suche mir eine andere Wohnung."

Das könnte man versuchen, wenn man gar nicht unbedingt scharf darauf ist, da noch zu wohnen und etwas Profit rausschlagen möchte oder im Zweifel damit leben könnte dort doch und dann mit der vertraglich vereinbarten Küche zu leben.

Vielleicht haben sich zwischenzeitlich für deine Freundin auch andere Umstände ergeben und die will da gar nicht mehr wohnen. Dann könnte man nun die Chance nutzen um aus dem Vertrag rauszukommen.

"Ich werde der Änderung nicht zustimmen. Stattdessen können wir gerne vereinbaren den Vertrag sofort aufzulösen ohne weitere folgen für mich."

Oder oder oder.

Wichtig ist einfach nur sich bewusst zu sein: Hey, der andere will den Vertrag womöglich zu meinen Ungunsten ändern. Was will ich zum Ausgleich haben, um dem zuzustimmen?

Sie kann auf die Einhaltung des Vertrages der bereits unterschrieben ist bestehen.

Ja Du kannst auf Vertragserfüllung bestehen. Außer da steht irgendwo was im Kleingedruckten, was eine Änderung aus .. Gründen zulässt.

Mir fallen da aber keine Gründe ein, außer das die keine Lust haben. Küchen gibt es und auch Handwerker, die die einbauen.

Auf der anderen Seite ist das eine Gelegenheit den Mietpreis ordentlich zu drücken.

Ich unterschreibe ohne Küche zum Preis xyz, ansonsten erwarte ich die Küche vorzufinden bei Einzug! Da sitzt Du am längerem Hebel. Aus der Nummer kommen die nicht so schnell raus.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

pacta servanda sunt

das ist so vereinbart worden und das zählt auch

vielleicht wollte sie die Wohnung nur wegen der Küche zb haben?

dann hätte sie jetzt gar keinen Grund mehr für die Wohnung.