Frage zu Eigennamen und Herkunftsbezeichnung?

1 Antwort

Regel 4 ist nur ein Spezialfall von Regel 1: Wenn ein Adjektiv Bestandteil des Namens ist, wird es natürlich groß geschrieben.

So ist ein schwarzes Brett irgendein Brett, das schwarz ist, während das Schwarze Brett der Name einer bestimmten Anschlagtafel ist.

Das gilt für alle Adjektive, also auch für solche, die auf -isch enden. In Regel 3 sind sie nicht Bestandteil eines Namens, sondern normales Adjektiv:

"mecklenburgische Seen" wie "schöne Seen", alles kein Name.

Aber "Mecklenburgische Seenplatte" ist ein feststehender Name, wie oben beim Schwarzen Brett.

Man hätte sich also Regel 4 sparen können, indem man bei Regel 3 einschränkend vermerkt hätte: "... sofern nicht Bestandteil eines Namens (s. Regel 1) ..."