Frage wegen Sperrzeit alg?
Hey Leute,
habe eine Frage also habe am 04.24 gekündigt und hatte eine Sperre von 12 Wochen ALG, jetzt am 01.07.24 habe ich bei einer neuen Stelle angefangen jedoch find ich die Stelle dort grauenhaft und möchte dort auch kündigen. Bekomme ich wieder eine Sperre von 12 Wochen den ich habe ja davor schon eine gehabt? Oder drückt das Arbeitsamt eine Auge zu.
4 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/15_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Eine Sperrzeit kann verhängt werden, wenn der Arbeitnehmer die Auflösung des Arbeitsverhältnisses alleine oder mitzuverschulden hat.
Kündigt man jedoch aus sog. wichtigen Grund, wird keine Sperrzeit verhängt.
Den wichtigen Grund muß man allerdings nachweisen.
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Solch ein Verhalten könnte ohne wichtigen Grund nicht nur zu einer weiteren Sperrzeit sondern damit sogar zu einem Erlöschen des Anspruchs führen.
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Die drücken nie ein Auge zu, wenn du selber kündigst. Lass dich kündigen. Mach krank.
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Jetzt hast du bedingt durch deine Selbstkündigung wieder ne Sperre von 12 Wochen an der Backe ☝️...derart würde und wird das Arbeitsamt bis zum jüngsten Tag so durchziehen, wenn du jeweils ne neue Stelle anfängst und dort von selbst wieder kündigst. Das sind gerissene 🦊 🦊 🦊 wa 😜
Danke für den Tipp