Frage wegen Sperrzeit alg?

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Eine Sperrzeit kann verhängt werden, wenn der Arbeitnehmer die Auflösung des Arbeitsverhältnisses alleine oder mitzuverschulden hat.

Kündigt man jedoch aus sog. wichtigen Grund, wird keine Sperrzeit verhängt.

Den wichtigen Grund muß man allerdings nachweisen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.

Solch ein Verhalten könnte ohne wichtigen Grund nicht nur zu einer weiteren Sperrzeit sondern damit sogar zu einem Erlöschen des Anspruchs führen.

Die drücken nie ein Auge zu, wenn du selber kündigst. Lass dich kündigen. Mach krank.


Jetzt hast du bedingt durch deine Selbstkündigung wieder ne Sperre von 12 Wochen an der Backe ☝️...derart würde und wird das Arbeitsamt bis zum jüngsten Tag so durchziehen, wenn du jeweils ne neue Stelle anfängst und dort von selbst wieder kündigst. Das sind gerissene 🦊 🦊 🦊 wa 😜