Frage über staatsangehörigkeitsrecht?
Kontext ich bin 16 und in einigen jahren werde ich wehrpflicht in einem anderen land machen müssen .
dann bin ich auf einer website des staates auf diese info gekommen:
German nationals required to perform military service who voluntarily enter the forces or comparable armed groups of a country of which they are also a national without the consent of the district draft board lose their German nationality automatically .
Kennt sich jemand dammit aus ? denn auf einer anderen website steht :
Ein Deutscher, der
1.
auf Grund freiwilliger Verpflichtung ohne eine Zustimmung des Bundesministeriums der Verteidigung oder der von ihm bezeichneten Stelle in die Streitkräfte oder einen vergleichbaren bewaffneten Verband eines ausländischen Staates, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt, eintritt oder
2.
sich an Kampfhandlungen einer terroristischen Vereinigung im Ausland konkret beteiligt,
verliert die deutsche Staatsangehörigkeit, es sei denn, er würde sonst staatenlos.
Beide sind websiten des staates , aber von wie ich es verstanden habe , unterscheiden sich die antworten .
Der eine sagt wenn man wehrpflicht Machen muss und keine erlaubnis kriegt verliert man die deutsche nationalität ( man hat keine Wahl ) .
Und der andere behauptet das es nur bei einer freiwiligen verpflichtung sei ( das man die deutsche nationalität verliert , wenn man keine erlaubnis kriegt )
Kennt sich ein anwalt mit diesen thema aus ? es besorgt mich sehr .
Danke 👍🏻
1 Antwort
![](https://images.gutefrage.net/media/user/DerCaveman/1568020485456_nmmslarge__487_447_637_637_71b1be4c2966d8f88af74501a5a4d697.jpg?v=1568020485000)
Beide Websites sagen das gleiche. Voluntarily = freiwillig.
Du verlierst deine deutsche Staatsangehoerigkeit nur, wenn du als Volljaehriger(!) freiwillig und ohne Genehmigung des Bundesverteidigungsministeriums in die Streitkraefte eines Staates eintrittst, dessen Staatsangehoerigkeit du ebenfalls besitzt.
Sollte es sich um einen Mitgliedsstaat der NATO handeln, z.B. die Tuerkei, wurde die Zustimmung des Bundesverteidigungsministeriums bereits pauschal erteilt.
Erfuellst du dort aber nur deine Wehrpflicht, ohne dich freiwillig verpflichtet zu haben, hat das keinen Einfluss auf deine deutsche Staatsangehoerigkeit.
Geregelt ist dies alles in § 28 StAG.