Frage über staatsangehörigkeitsrecht?

1 Antwort

Beide Websites sagen das gleiche. Voluntarily = freiwillig.

Du verlierst deine deutsche Staatsangehoerigkeit nur, wenn du als Volljaehriger(!) freiwillig und ohne Genehmigung des Bundesverteidigungsministeriums in die Streitkraefte eines Staates eintrittst, dessen Staatsangehoerigkeit du ebenfalls besitzt.

Sollte es sich um einen Mitgliedsstaat der NATO handeln, z.B. die Tuerkei, wurde die Zustimmung des Bundesverteidigungsministeriums bereits pauschal erteilt.

Erfuellst du dort aber nur deine Wehrpflicht, ohne dich freiwillig verpflichtet zu haben, hat das keinen Einfluss auf deine deutsche Staatsangehoerigkeit.

Geregelt ist dies alles in § 28 StAG.