Fotos von Fremden als eigene Bilder ausgeben?

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Ist es erlaubt, bei Fragen auf gutefrage.net Fotos von anderen Personen zu verwenden

Ob auf gutefrage.net oder sonst irgendwo ist vollkommen unerheblich, entscheidend ist, von was für einem Bild du konkret sprichst. Ein Bild das du einfach aus dem Internet kopiert hast? Nein. Ein Bild das unter einer freien Lizenz (bspw. Creative Commons) veröffentlicht wurde? Sofern du die entsprechenden Lizenzbedingungen einhältst, darfst du dies auch nutzen.

Fremde Werke darfst du immer nur mit Zustimmung des Urhebers verwerten, wenn kein gesetzlich erlaubter Nutzen besteht. Es kommt also darauf an, ob dir eine entsprechende Lizenz vorliegt.

und dabei zu behaupten, dass das Foto einen selbst zeige?

Sich als eine andere Person auszugeben ist per se nicht verboten. Über die urheberrechtlichen Schranken hinaus ist bei Abbildungen von Menschen allerdings das allgemeine Persönlichkeitsrecht des jeweiligen Models zu beachten. Auch wenn du eine Lizenz zur Nutzung des Fotos hast, darfst du dieses nicht automatisch auf jegliche beliebige Weise nutzen, bzw. insbesondere nicht die Ehre der abgebildeten Person verletzen.

LG

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Aktiv seit >8 Jahren, bereits FE gewesen, jetzt u. a. CE

Nein das ist nicht erlaubt und man kann das ganze auch strafrechtlich verfolgen, sollte es dazu kommen !

Mit lieben Grüßen, Jan

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich weiß fast alles über GF, gerne teile ich mein Wissen 🤓

Inkognito-Nutzer   04.06.2024, 18:45

Aber warum sehen die Betreiber des Portals dann keinen Anlass, dagegen vorzugehen? Sie sagen, das verstoße nicht gegen ihre Richtlinien.

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Nein. Auch rl ist das nicht erlaubt. Nennt sich 'recht am eigenen Bild'

Einzige Ausnahme wären ki generierte bilder


Inkognito-Nutzer   04.06.2024, 17:36

Interessant, denn ich habe bereits mehrfach Postings gemeldet, bei denen User Bilder von Online-Shops oder anderen Webseiten geklaut und als Foto von sich selbst ausgegeben haben. Und bekam als Antwort, dass das nicht gegen die Richtlinien von gutefrage.net verstoße.

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BlueLupus  04.06.2024, 17:38
@Inkognito-Beitragsersteller

Nach den Richtlinien von gf darfst du nicht gehen. Die kriegen es nicht hin sich an ihre Richtlinien zu halten. Und sie sind keine Behörde. Die Polizei bspw würde das anders sehen.

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Inkognito-Nutzer   04.06.2024, 17:45
@BlueLupus

Dann kann ja jeder hier sich einfach für jemand anderes ausgeben. Entwertet das Portal ganz schön, finde ich

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ruhrgur  04.06.2024, 17:42
Nennt sich 'recht am eigenen Bild'

Das sagt das entsprechende Gesetz nicht aus. Du darfst generell schon fremde Bilder verwenden, wenn die abgebildete Person der Veröffentlichung zu diesem Zweck zugestimmt hat (auch konkludent, bspw. als Stockfoto-Model). Einzig das allgemeine Persönlichkeitsrecht wäre dann noch zu beachten; du dürftest dich also bspw. nicht als Rechtsextremist ausgeben oder ähnliches.

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NEin, denn jeder hat Rechte auf sein eigenes Foto. Heißt , wenn du ein Bild von jemanden nutzt ohne Erlaubnis ist es Strafbar!


Blauefee1976  04.06.2024, 17:34

Außerdem ist es Betrug, wenn du dich für jemanden fremden ausgibt

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Inkognito-Nutzer   04.06.2024, 17:37
@Blauefee1976

Interessant, denn ich habe mehrfach Postings gemeldet, bei denen User Bilder von Online-Shops oder anderen Webseiten geklaut und als Foto von sich selbst ausgegeben haben. Und bekam als Antwort, dass das nicht gegen die Richtlinien von gutefrage.net verstoße.

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Inkognito-Nutzer   04.06.2024, 17:58
@ruhrgur

Dann kann ich also irgendein Foto aus dem Internet nehmen und sagen: "Das bin ich auf dem Foto"?

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ruhrgur  04.06.2024, 18:01
@Inkognito-Beitragsersteller

Dies sagen kannst du schon, du darfst das Foto allerdings nicht verbreiten. Zur Nutzung fremden geistigen Eigentums benötigst du ohne gesetzlich erlaubten Nutzern immer die Zustimmung des Urhebers.

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Inkognito-Nutzer   04.06.2024, 18:33
@ruhrgur

Aber wenn ich das fremde Foto hier auf gutefrage.net poste, ist es doch eine Verbreitung, oder nicht?

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Inkognito-Nutzer   04.06.2024, 18:39
@ruhrgur

Wieso sagen die Betreiber dieses Portals dann, dass so etwas nicht gegen ihre Richtlinien verstößt?

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ruhrgur  04.06.2024, 19:13
@Inkognito-Beitragsersteller

Tut es ja auch nicht. Es verstößt gegen geltendes Recht, nicht gegen die Richtlinien. Wenn du der Urheber bist, kannst du gegenüber gutefrage einen Anspruch auf Unterlassung geltend machen und vom trefflichen Nutzer ggf. Schadensersatz fordern.

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Inkognito-Nutzer   04.06.2024, 20:00
@ruhrgur

Aber sollte ein Verstoß gegen geltendes Recht nicht auch gleichzeitig einen Verstoß gegen die Richtlinien darstellen? Immerhin kann dieser rechtliche Verstoß dem Portal doch auch Ärger einbringen, oder nicht?

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ruhrgur  04.06.2024, 20:01
@Inkognito-Beitragsersteller

Ohne Ersuchen des Urhebers ist gutefrage nicht zum Handeln verpflichtet. Zumal du ja auch nicht weist, ob dem Nutzer nicht eine Lizenz zur Nutzung des jeweiligen Bildes vorliegt.

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Inkognito-Nutzer   04.06.2024, 20:06
@ruhrgur

Es geht mir aber auch darum, dass der User ja eine Falschbehauptung aufstellt, wenn er sagt, dass er selbst auf dem Foto zu sehen ist, obwohl man ihm nachweisen kann, dass das nicht stimmt. Unabhängig von Urheber- und Nutzungsrechten sehe ich das als Richtlinienverstoß.

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Inkognito-Nutzer   04.06.2024, 20:13
@ruhrgur

In den Richtlinien von gutefrage.net heißt es aber:

Beiträge, die nicht ernst gemeint sind (Trollbeiträge), bewusst falsche Angaben beinhalten oder Nutzer in die Irre führen, sind nicht erlaubt.

Und meiner Meinung nach ist es eine bewusst falsche und irreführende Angabe, wenn man ein fremdes Foto benutzt und behauptet, man sei selbst auf dem Foto zu sehen. Oder siehst du das anders?

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ruhrgur  04.06.2024, 20:47
@Inkognito-Beitragsersteller

In einem Beitrag wäre das so, bspw. wenn jemand fragen würde, wie man sein Aussehen bewertet, aber ein fremdes Foto nutzt. Bei einem Profilbild ist das Ganze aber etwas anderes.

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Inkognito-Nutzer   04.06.2024, 20:49
@ruhrgur

Und genau das, was du ansprichst (Aussehen bewerten), meine ich.

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ruhrgur  04.06.2024, 20:53
@Inkognito-Beitragsersteller

In dem Fall wäre das Ganze ein Richtlinienverstoß. Wenn deine Meldung aufgehoben wurde, hast du das Ganze ggf. nicht genau genug geschildert oder keinen Beleg dafür, dass das Bild gestohlenen ist, angegeben. Du kannst dich aber diesbezüglich beschweren und deine Meldung dabei noch einmal konkretisieren.

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