Firmenwagen. Wie mache ich meine Steuererklärung für 2023 richtig?
Hey zusammen,
ich habe folgendes Problem..
Letztes Jahr im August habe ich einen Job mit Firmenwagen angefangen, welchen ich auch Privat nutzen durfte. Mein Chef hat es leider verplant den Wagen anzumelden, heißt ich habe keine Steuern gezahlt. Dies ist erst in diesem Jahr aufgefallen und wurde im Januar 24 rückverrechnet.
Nun bin ich ziemlich planlos wegen meiner Steuererklärung für 2023. Ich mache diese sonst über Taxfix. Der Support dort meinte, dass ich für das Jahr 2023 meine Steuererklärung ganz normal einreichen kann und den Weg zur Arbeit trotz Firmenwagen geltend machen kann. Der Firmenwagen wird erst in der Steuererklärung 2024 berücksichtigt.
Ist das so korrekt? Ich bin mir da etwas unsicher..
2 Antworten
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Der Support dort meinte, dass ich für das Jahr 2023 meine Steuererklärung ganz normal einreichen kann und den Weg zur Arbeit trotz Firmenwagen geltend machen kann.
Ja. Die Entfernungspauschale nach § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 EStG kann immer geltend gemacht werden, unabhängig vom Transportmittel.
Der Firmenwagen wird erst in der Steuererklärung 2024 berücksichtigt.
Das ist dagegen Blödsinn. Die Nutzung des Firmenwagens für Privatfahrten sind pauschal als Einnahmen zu Erfassen, § 8 Abs. 2 S. 2 ff. EStG und zwar dann, wann du den Vorteil tatsächlich hattest, also in deinem Fall ab August 2023. Für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitstätte beträgt der geldwerte Vorteil 0,03% des Bruttolistenpreises pro km pro Monat und für die übrigen privaten Fahrten 1% des Bruttolistenpreises.
Somit sind im Jahr 2023 die geldwerten Vorteile ab August bis Dezember als Einnahmen zu erklären und somit nachträglich zu versteuern.
Für mich ist das wieder einmal der Beweis, dass man für die 60 €, die Taxfix kostet, keine ordentliche Steuerberatung erwarten kann.
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Die Steuererklärung kannst du ganz normal einreichen.
Schau dir hierzu den §11 EStG an
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Schau dir hierzu den §11 EStG an
§ 11 Abs. 1 S. 1 EStG
Einnahmen sind innerhalb des Kalenderjahres bezogen, in dem sie dem Steuerpflichtigen zugeflossen sind.
Hier haben wir Einnahmen ab August 2023 durch die Firmenwagengestellung. § 8 Abs. 2 S. 2 ff. EStG. Diese sind im Jahr 2023 also mit 1% und 0,03% Methode als Einnahmen zu erfassen, wenn kein Fahrtenbuch geführt worden ist.
Die Steuererklärung kannst du ganz normal einreichen.
§ 11 EStG bestätigt aber, dass er die Steuererklärung 2023 nicht "ganz normal" einreichen kann, sondern dass er zusätzlich die Einnahmen aus der Firmenwagennutzung angeben und versteuern muss.