Firmenname schon vergeben?
Meine Freundin möchte sich im Bereich Hundetraining selbständig machen und wir suchen jetzt einen Namen bzw. haben schon einen gefunden. Dieser Name verwendet aber bereits jemand als Hundetrainer, allerdings in einem anderen Bundesland. Im Registerportal des Handelsregister (handelsregister) kann aber nichts gefunden werden. Selbiges gilt für DPMA (hier war es zu vermuten). Dürfen wir den Namen jetzt trotzdem verwenden? Oder müssen wir mit einer Unterlassungsklage rechnen, obwohl der Name nicht eingetragen ist?!
Besten Dank und freundliche Grüße
3 Antworten
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Hallo,
es gibt, grade bei kleineren Gewerbetreibenden, einen wichtigen Unterschied.
- Firma ist der Name, unter dem das Unternehmen rechtlich seine Geschäfte betreibt
- Geschäftsbezeichnung ist ein fiktiver Name, der wie eine Marke nicht die Rechte anderer verletzen darf
Als Beispiel: Die Firma Amazon Europe Core S.à r.l. betreibt das Geschäft, namens Amazon.
In eurem Fall hilft euch dieser Artikel hoffentlich weiter, da dieser die zu beachtenden Regeln bei der Wahl einer Geschäftsbezeichnung erläutert.
Viel Erfolg!
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Davon gehen wir jetzt leider aus. Sind am überlegen, ob wir uns nicht das Einverständnis holen, damit wir den Namen nützen dürfen. Wäre wohl das einfachste. Hat das dann rechtlich auch Hand und Fuss, sollten wir das Einverständnis bekommen?
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Das wäre sicherlich eine Option, den Namen nutzen zu dürfen. Der bisherige Nutzer überträgt euch dann das Recht, diesen Geschäftsbezeichnung auf unbestimmte Zeit zu nutzen.
Aber wenn diese Person nicht dumm ist wird sie das nicht ohne Gegenleistung tun. Insbesondere ja, weil die Geschäfte bei der Websuche und ähnlichem konkurrieren. Aber versucht euer Glück!
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Glaub so werden wir es versuchen, danke für die liebe Antwort.
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Vielen Lieben Dank. Richtigerweise gehts um die Geschäftsbezeichnung :) Firma Name wird ja nur Ihr Name.
Das geht eigentlich genau in die Richtung, wie wir vermuten, den Namen nicht anfassen.
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Generell wäre ich vorsichtig mit der Verwendung von Namen, die bereits verwendet werden. Zwar müsste der derzeitige (Schon-)Nutzer im Zweifelsfall belegen, dass er den Namen schon länger verwendet, jedoch dürfte das nicht sehr problematisch sein, denn er hat ja sicherlich Rechnungskopien mit dem Namen. Im Zweifelsfall einen Rechtsanwalt für Markenrechte o. ä. kontaktieren oder mit dem Gewerbeaufsichtsamt bzw. auch einer/m MA des Handelsregisters RÜ halten.
Andere Frage: Muss es denn unbedingt der gleiche Name sein?
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Nein, muss natürlich nicht unbedingt der gleiche Name sein. Aber es sind schon so viele belegt in diesem Bereich :D
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Bundesland spielt da keine Rolle. Belegen kann er es immer, dass er diesen Namen schon länger hat.
Um deine Suche vorwegzunehmen: Aus dem Artikel geht klar hervor, dass du nicht die Geschäftsbezeichnung eines anderen Unternehmens nutzen darfst. (Bzw. du kannst es tun, aber läufst Gefahr, Probleme zu bekommen :-)