Firmenlogo ausgeblichen in Bewerbung? Darf man das?
Moin,
ich habe letztens bei einer Freundin ein interessantes Layout für eine Bewerbung gesehen. Dort hat sie die Farben des Unternehmens in die Bewerbung mit eingebracht und auch das Firmenlogo ausgeblichen in den Hintergrund gesetzt. Sah jedenfalls echt gut aus, hebt sich von anderen Bewerbungen ab und wirkte auch so, als hätte sie sich verdammt viel Mühe gegeben. Sie hat auch direkt einen Termin für ein Vorstellungsgespräch erhalten. Die Frage ist, darf man das? Solange man das Logo nicht kommerziell nutzt, sollte das doch in Ordnung sein oder? . Wie seht ihr das?
Vielen Dank!
7 Antworten
Die sind jetzt neugierig geworden,auf Deine kreative Freundin.
Sie darf das aber auch für derartige Zwecke,also nicht kommerziell
Die Meinungen sind echt unterschiedlich, aber ich persönlich finde das ich auch in Ordnung! :-)
Ui! Nett und unterhaltend, vor allem von NoLies.
Ansonsten aus dem Rechtlichen. Die wenigsten Logos genießen einen Urheberschutz, dazu haben sie eine zu geringe Schöpfungshöhe. Dass sie markenrechtlich geschützt sind, spielt da keine Rolle, da nicht in die Markenrecht eingegriffen wird.
Zum Umgang mit Logos. Da gibt es einen unumstößlichen Grundsatz: Never Play with the Logo. Also nie verändern, auch nicht absoften.
Zur Bewerbung: Die Farben der Firma einbringen kann man, wenn man es kann. Würde mich nicht stören, aber das kommt auch darauf an, für was man sich bewirbt.
Da die Bewerbung sowieso nur die Firma zu Gesicht bekommt, an die, die Bewerbung verfasst wurde, geht das schon in Ordnung. Jedoch ist es ziemlich egal, wie hübsch die Bewerbung aufgebrezelt ist, der Inhalt der Bewerbung muss stimmen.
Gruß
Solange das Logo nicht für anderweitige Zwecke missbraucht wird oder kommerziell benutzt wird, geht das in Ordnung. Es bleibt ja alles intern. Wird das Logo von einem selber bearbeitet und verändert, sodass es nicht mehr dem Aussehen des originalen Logos entspricht z.B. das Ändern des Farbspektrums, kann es im Rahmen der "freien Benutzung" erlaubt sein, dass Bild zu veröffentlichen.
Es geht gar nicht darum, dass man das Logo kommerziell nutzt, sondern, dass dieses als Teil der Corporate Identity urheberrechtlich geschützt sein kann.
Eine Verwendung wäre - rechtlich gesehen - nur mit Zustimmung des Unternehmens möglich. In der Regel wird das Unternehmen so etwas aber nicht weiter verfolgen.
Grundsätzlich kann es positiv sein, wenn man die Unternehmensfarben, bzw. das corporate design auf seine Bewerbung überträgt. Die Einbindung eines Logos ist da nicht notwendig, und könnte je nach Unternehmen so gedeutet werden, dass man sich als Bewerber schon sicher ist, ein Teil des Unternehmens zu werden.
Das Logo ist urheberrechtlich geschützt und darf nur mit Kenntnis und Erlaubnis der Firma genutzt werden.
Am 21. September 2007 verabschiedete der Bundesrat das Zweite Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft (sog. „Zweiter Korb“). Das Gesetz trat am 1. Januar 2008 in Kraft.[2] § 53 Abs. 1 S. 1 UrhG wurde geändert, so dass Privatkopien nicht zulässig sind, sofern zur Vervielfältigung „eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage“ verwendet wird.
öffentlich gemachte Vorlage
Aber lesen kannst du, oder?
Privatkopien nicht zulässig sind, sofern zur Vervielfältigung „eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage“
Seit wann ist eine Bewerbung öffentlich? Eine Bewerbung ist an nur eine Person addressiert!
Eigentlich darf sie das nicht