Fiktionsbescheinigung?
Mein Mann hat zur Zeit nur eine Fiktionsbescheinigung, die wurde am 09.05.23 ausgestellt, wir möchten vom 13.08 bis 03.09.nach Montenegro fliegen, ist das damit problemlos möglich?
1 Antwort
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Mugua/1521995579907_nmmslarge__22_62_576_576_93debb5442f14d63b425e7ac1880ce2b.jpg?v=1521995580000)
Wenn es eine Fiktionsbescheinigung nach § 81 Absatz 3 Aufenthaltsgesetz ist, dann nicht. Bzw. dann darf er ausreisen, aber nicht mehr nach Deutschland einreisen.
Wenn es eine Fiktionsbescheinigung nach § 81 Absatz 4 Aufenthaltsgesetz ist, dann kann er reisen, wenn er ein Ausweisdokument hat.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Petra1569/1480949311279_nmmslarge__345_70_1739_1739_f5a45bb21a7252a020e1c4b41a406ca5.jpg?v=1480949311000)
Super danke, er hat Paragraph 81,Absatz 4,brauch mir also keine Gedanken um unseren Urlaub zu machen