Fiktionsbescheinigung?

1 Antwort

Wenn es eine Fiktionsbescheinigung nach § 81 Absatz 3 Aufenthaltsgesetz ist, dann nicht. Bzw. dann darf er ausreisen, aber nicht mehr nach Deutschland einreisen.

Wenn es eine Fiktionsbescheinigung nach § 81 Absatz 4 Aufenthaltsgesetz ist, dann kann er reisen, wenn er ein Ausweisdokument hat.


Petra1569 
Beitragsersteller
 22.07.2023, 19:59

Super danke, er hat Paragraph 81,Absatz 4,brauch mir also keine Gedanken um unseren Urlaub zu machen

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