FFriedhöfen?

3 Antworten

In Deutschland gilt das Friedhofs- und Bestattungsrecht, was im Handbuch des Friedhof- und Bestattungsrecht veröffentlicht wurde. Dem Gaedke, benannt nach dem Autor. Ausserdem gibt es noch spezielle Ausgaben/Ausnahmen für die einzelnen Bundesländer.

Allgemein gültig ist in allen Fällen eine Ruhezeit von 25 Jahren festgelegt. In dieser Zeit verwest in der Regel der Körper, was allerdings je nach Bodenbeschaffenheit - je luftdurchlässiger je besser - auch schneller oder langsamer passieren kann.

Bevor eine Fläche als Friedhof ausgewiesen und genutzt werden kann, wird der Boden untersucht und z.B. auf durchlässigkeit überprüft. Das Grundwasser muss dabei auch beachtet werden und darf nicht höher als 80 cm unter dem Grabboden stehen. Bei der gängigen Grabtiefe von 2,30m, darf das Grundwasser also nicht über -3,10m stehen. Es gibt aber auch Tiefgräber, wo die Bodenbeschaffenheit eine doppelte Belegung in die Tiefe erlaubt, dann muss das Grab bei der ersten Belegung entsprechend tiefer ausgehoben sein. Denn zwischen der ersten und zweiten Belegung muss auch wieder eine Trennerdschicht bestehen.

Sollten sich bei Öffnung eines Grabes nach den 25 Jahren Ruhezeit noch Knochenreste existieren, so werden die in der Regel im Grab verbleiben, allerdings werden sie tiefer eingegraben.

Die hier bereits genannten 30 Jahre betreffen die Familien-/Wahl- bzw. Dauergräber. Das bedeutet lediglich, dass das Nutzungsrecht an diesem Grab verlängert werden kann. Bei Reihengräbern besteht diese Möglichkeit nicht.

Es gibt Religionen, die eine weitere Belegung in einem Grab nicht erlauben. Das findet man sowohl im Jüdischen als auch im Muslemischen Glauben wieder. Da ist eine Zweitbelegung nicht erlaubt und es erfolgt keine weitere Belegung/Beerdigung, wenn die Fläche mit Gräbern belegt ist. In solchen Fällen wird dann ein neuer Friedhof eröffnet.

Allerdings sollte man beim Besuch eines Jüdischen Friedhofs beachten, dass die Grabsteine dort nicht befestigt sind und auch leicht mal umfallen können. Auf christlichen Friedhöfen müssen die Grabsteine befestigt sein und werden ab ca. 5 Jahren Standzeit auch auf die Standfestigkeit überprüft.

Das ist ein sehr komplexes Thema und es herrscht allgemein sehr viel an Fehlinformationen oder- interpretationen, wie man auch hier bei den Beiträgen sehen kann.

Es schadet nicht, wenn man sich in auch in jungen Jahren mal Gedanken über Friedhöfe und den Tod macht. Das Thema ist immernoch ein Tabuthema, über das man nicht spricht. Leider, denn es gehört zum Leben dazu.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Der Mensch verwest, Knochen bleiben natürlich länger. Wenn Gräber abgelaufen und nicht verlängert werden, kommen neue Leichen hinein. Alle warten auf die Auferstehung. - Viele Leichen wurden in den Kriegen nicht einmal auf einen Friedhof begraben.

Schau mal hier:

"Die Zeit, die der Leichnam im Grab verbleiben muss, wird genau festgelegt und richtet sich nach der Bodenbeschaffenheit des Friedhofs. Ist der Boden sehr sauer, kann die Zeit kürzer ausfallen als in anderen Gebieten. In der Regel beträgt die Liegezeit im Grab bei einem Erdwahlgrab 20 bis 30 Jahre."

https://www.bestattungsplanung.de/bestattung/grab/ruhezeiten.html

Und wenn ein Friedhof doch mal "voll" ist, wird da schlichtweg niemand begraben, sondern ein anderer Friedhof empfohlen^^