Feuerwerk gewerblich gekauft-und nun?
Hallo,
Ich habe vor kurzem Feuerwerk mit meinem Gewerbeschein gekauft (es ist aktuell einfach günstig).
Ich wollte dann in Februar eine Ausnahmegenehmigung holen und dann ein Werbevideo mit dem Feuerwerk drehen.
Muss ich das gekaufte Feuerwerk anzeigen?
Im Gewerbeschein steht "Online-Marketing".
Vorallem in der aktuellen Zeit, gibt es viele, die es ausnutzen und ein Schein besorgen um für Silvester einzukaufen.
Der Händler meinte, ich brauche es ned anzuzeigen. Im Internet steht was anderes.
Ich will kein Feuerwerk verkaufen, sondern ein Werbevideo erstellen, welches am Februar veröffentlicht wird.
3 Antworten
Ich wüsste jetzt nicht das man das machen muss. Bei mir steht zb online Handel im Schein und ich habe es auch nicht gemacht. Aber Mal davon abgesehen selbst wenn man es anzeigen müsste das du Feuerwerk lagerst würde ich das keinen sagen denn ich glaube eher weniger das irgendjemand davon Wind bekommt das du Feuerwerk hast.
Dann stell halt die Ausnahmegenehmigung für den Februar jetzt
Vor allem jetzt arbeitet das Gewerbeamt/Finanzamt sehr streng und überprüfen alles und jedem, der bei einem Händler als Gewerbebetreibene gekauft hat.