Feuerwehrmann auch Rettungssanitäter?

6 Antworten

Der Brandschutz ist Sache der Länder und wird demnach je nach Land einzeln geregelt.

In NRW ist für den mittleren Dienst die VAP1.2-Feu maßgeblich. In dieser wiederum steht in § 13 Abs. 1 Nr. 2, dass nur zur Laufbahnprüfung zugelassen wird, wer die Prüfung zum Rettungssanitäter erfolgreich absolviert hat. Mit anderen Worten: jeder, der in NRW Brandmeister werden will, ist Rettungssanitäter. Nach § 7 Abs. 2 VAP2.1-Feu müssen auch Beamte der Laufbahngruppe 2.1 - gehobener Dienst - eine Qualifikation zum Rettungssanitäter besitzen. Für die Laufbahngruppe 2.2 - höherer Dienst - ist aus der VAP2.2-Feu keine derartige Pflicht zu entnehmen.

Das bedeutet im Klartext: jeder Beamte einer Berufsfeuerwehr in NRW, der nicht im höheren Dienst ist, muss Rettungssanitäter sein. Einige Berufsfeuerwehren schließen an die LP wohl sogar den Notfallsanitäter an, das kann ich gerade allerdings nicht belegen. Die Pflicht zum Rettungssanitäter lässt sich bis 1998 zurückverfolgen, (vgl. VAPmD-Feu vom 5. Juni 1998). Ob es vorher auch so war, weiß ich nicht.

Nun haben wir ja noch einige andere Gesetzgeber. Für feuerwehrtechnische Beamte im mittleren Dienst bei der Bundeswehr gibt die LAP-mftDBwV beispielsweise keine rettungsdienstliche Qualifikation in der Laufbahnausbildung vor. In Baden-Württemberg ist der RS wiederum erst nach der Laufbahnausbildung, dort aber verpflichtend vorgesehen, VwV Fortbildung mD Fw.

Fazit: nicht jeder Feuerwehrmann ist Rettungssanitäter. Manchmal - wie in NRW - beschränkt sich das auf bestimmte Laufbahnen, manchmal - wie bei der Bundeswehr - auf alle Beamten. Bei den Freiwilligen Feuerwehren sieht es wieder ganz anders aus, dort ist eine Qualifikation im RD meines Wissens nirgendwo Voraussetzung (zumindest Erste Hilfe sollte allerdings meiner Meinung nach jeder beherrschen).

Ich vermute mal das du die Berufsfeuerwehr meinst weil du von Wachen sprichst.

Es ist in vielen Städten mit Berufsfeuerwehr wirklich so das dort die Berufsfeuerwehr auch der Betreiber des Rettungsdienst ist. Der Berliner spricht sogar immer von der Feuerwehr wenn er den Rettungsdienst braucht. Und das obwohl selbst dort die BF nicht mehr 100% RD macht sondern auch Andere (Malteser, Bundeswehr,...) beteiligt sind.

Es gibt auch Städte die keinen RD fahren. In aller Regel hat jedoch jeder Berufsfeuerwehrmann mal die Ausbildung zum Rettungssanitäter gemacht. Der RettSan ist jedoch heute längst nicht mehr ausreichend. Auf einem Rettungswagen (RTW) muss heute auch mind. ein Notfallsanitäter (früher Rettungsassistent).

Da wo es keine Berufsfeuerwehren gibt sondern Freiwillige Feuerwehren wird der Rettungsdienst meist von anderen HiORgs übernommen. Das können Vereine wie DRK, MHD, JUH oder ASB sein, aber auch private Anbieter wie Falck, Promedica oder Aicher. Die Landkreise sind vom Gesetz her für den Rettungsdienst zuständig (Träger des RD). Sie setzen diese HiORgs ein oder gründen eigene Betriebe welche die Aufgabe übernehmen.

Manche Berufsfeuerwehren sind in den regulären Rettungsdienst eingebunden und halten die entsprechenden Fahrzeuge dann auch auf den Feuerwache bereit, dann heißt die Wache dementsprechend auch "Feuer- und Rettungswache". Die Qualifikation zum Rettungssanitäter ist in den meisten Bundesländern in die Ausbildung zum Brandmeister integriert, jeder Brandmeister ist dann also automatisch auch ein qualifizierter Rettungssanitäter, auch wenn er in einer reinen Feuerwache arbeitet die nicht an der Durchführung des Rettungsdienstes beteiligt ist. Dies ist auch durchaus sinnvoll, da dem "normalen" Personal des Rettungsdienstes die feuerwehrtechnische Ausbildung fehlt und die Feuerwehr somit in manchen Einsatzlagen als erste am Patienten ist. Also ja, ein Feuerwehrmann kann auch als Rettungssanitäter zum Einsatz kommen, endweder betreibt seine Feuerwache einen Rettungsdienst oder er kann sich wenn er das möchte als Rettungssanitäter bei einer Hilfsorganisation einsetzen lassen. Die Mitglieder in der freiwilligen Feuerwehr erhalten hingegen in der Regel einen "erweiterten erste Hilfe Kurs". Mfg.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Rettungsdienst🚑, sehr großes Interesse an Notfallmedizin.

Das ist nicht so. Die 112 ist die integrierte Leitstelle die wahlweise je nach Vorfall den Rettungswagen mit den Sanitätern oder die Feuerwehr schickt. Oder beide, wenn es um einen schweren Verkehrsunfall geht, wo auch die Feuerwehr zur Bergung und Rettung benötigt wird.

Aber ein Feuerwehrmann ist nicht automatisch gleichzeitig Rettungssanitäter.

Hi,

Ich gehe mal davon aus, dass Du von einer Berufsfeuerwehr sprichst?

Aber kann ein Feuerwehrmann auch als Rettungssanitäter eingesetzt werden?

Prinzipiell ja - die Qualifikation zum Rettungssanitäter (520-h-Lehrgang) ist in den meisten Bundesländern Bestandteil der Brandmeister-Ausbildung (Laufbahnausbildung für den mittleren feuerwehrtechnischen Dienst).

Der tatsächliche Einsatz setzt natürlich voraus, dass die Feuerwehr auch im Rettungsdienst tätig ist und entsprechende Fahrzeuge, z.B. RTWs, bereithält. Das ist nicht bei allen Berufsfeuerwehren der Fall.

Bei den Freiwilligen Feuerwehren sieht es anders aus - der Rettungssanitäter ist kein "Muss" und nur verhältnismäßig wenige haben ihn. Der Einsatz setzt natürlich voraus, dass entsprechende Qualifikation vorhanden ist.

Freiwillige Feuerwehren betreiben i.d.R. keinen Rettungsdienst.

Ergo: einen Einsatz in klassischen rettungsdienstlichen Bereichen gibt es nicht - manche Feuerwehren setzen wehrinterne RS zur Absicherung der eigenen Kräfte (z.B. bei Atemschutznotfällen) ein, andere bilden "Feuerwehrsanitäter" mit kürzerer Ausbildung aus.

Also: ein ganz klares "Es kommt drauf an".

Im Regelfall bleibt es trotz gleicher Notrufnummer und integrierter Leitstelle vor Ort bei der klassischen Aufgabentrennung zwischen feuerwehrtechnischen und rettungsdienstlichen Einsatzbereichen.

Die grundsätzliche Notwendigkeit oder der Automatismus einer Qualifikation "von der anderen Schiene" besteht nicht.

LG

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Notfallsanitäter, Blogger, Medizinstudent