Darf der Rettungsdienst eine (bewusstlose) Person wiederwillen der Angehörigen behandeln?
Dies ist ein sehr theoretische Frage:
Darf der Rettungsdienst/Notarzt eine Person welche nicht mehr ansprechbar ist behandeln, obwhl dies die Angehörigen (vor Ort!) Verweigern und keine Patientenverfügung vorhanden ist?
Gehen wir mal davon aus, dass der (bewusstlose) Verletzte einen schweren Verkehrsunfall hatte diesen aber bei sofortiger Notfallmedizinscher Behandlung/Notoperation überstehen würde. Jedoch verweigern die Angehörigen sämtliche/ oder spezielle Maßnahmen wie spritzen von Medikamenten oder ähnlichen aufgrund religiöser oder politischer Einstellung
Dürfen die Angehörigen das oder muss der Notarzt seine Behandlung durchführen?
Bitte die Antwort mit Gesetzen begründen bzw. ausführliche Antworten geben. Danke!
MfG THWTyp