Fernstudium Fachkraft für Gesundheits--und Sozialdienstleistungen. Ist man danach wirklich Fachkraft?
Hallo, ich interessiere mich für diesen Fernlehrgang. Bin Krankenpflegehelferin und arbeite seit 10 Jahren in einem Wohnheim für geistig behinderte Menschen. Wenn ich diesen Fernlehrgang machen würde, wäre ich dann Fachkraft und bekomme auch das Gehalt einer Fachkraft? Ich weiß das es auf den Arbeitgeber ankommt, aber wäre ich nach diesem Kurs Fachkraft oder immer noch Helfer? Danke für die Antworten
4 Antworten
Fachkraft wird man nicht per Fernstudium ... dazu gehört auch Praxis ...
und vor allem gehört dazu, dass Dir Dein Arbeitgeber eine entsprechende Tätigkeit überträgt
bezahlt wird nämlich nur die Tätigkeit, die Dir der Arbeitgeber übertragen hat .. selbst wenn Du ausgebildete Ärztin wärst ...
also klär das erstmal mit dem Arbeitgeber, damit Du nicht Geld zum Fenster hinauswirfst
manchmal steht auf den Rückseiten einiger Zeitschriften auch ein Studiengang gemäß SGD
Das ist ein vom Anbieter generierter Abschluß, da muß man vorsichtig sein.
Allgemein anerkannt wie IHK etc wäre evtl. besser
Fachkraft im Bereich ist eher eine Art Geselle, aber im IHK Rahmen.
was ist das für ein Angebot?
Ein Studium oder ein Lehrgang?
Mit welcher Prüfung wird hier abgeschlossen?
Wenn Du danach die staatlich anerkannte Prüfung mit Erfolg abgelegt hast, bist Du Fachkraft.
Trotzdem ist sie berechtigt die Berufsbezeichnung zu tragen, das hat ja nichts mit der ausgeführten Tätigkeit / Planstelle zu tun. Ein Doktor der Mathematik ist auch dann noch Doktor, wenn er als Altenpfleger arbeitet (nur so als Bespiel)
Genau darum geht es mir. Es bringt mir nämlich nichts wenn ich danach nicht als Fachkraft anerkannt werde.
Anerkannt werden musst Du,es kommt auf die Stelle an, die Du inne hast oder besetzen kannst.
Recht hast Du - ein Titel ohne Mittel bringt gar nichts ...
gibt es vieleicht eine interne Fortbildungsmöglichkeit (vom Arbeitgeber mit getragen)
Was nicht bedeutet, dass man sich den Titel sich nicht in Zukunft versilbern lassen könnte
aber nur wenn es etwas "Richtiges" staatlich anerkanntes ist .... (also mit IHK Prüfung oder ähnliches)
davon hat FS abe rnicht, wenn der Arbeirtgeber sie nicht als Fachkraft einsetzt ....