Fernstudium - Kosten bei Abbruch

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Die Gebühren für das laufende Semester müssen übernommen werden.

Das hängt vom Anbieter und den Kündigungsfristen die Du eingehst ab. Im Vertrag oder den AGBs kannst Du es nachlesen, hier nicht.

Ein Fernstudium wird ja immer monatlich bezahlt.

Wieso immer?

An der Fernuniversität in Hagen schreibst Du Dich immer für ein Semester ein, zahlst für dieses Semester und bist wie an jeder Universität frei zu entscheiden, ob Du Dich für's folgende Semester zurückmeldest.


Welche Regelungen für Dein Fernstudium gelten, mußt Du also nachlesen, und zwar in Deinem Vertrag, in den AGB Deines Anbieters...

Bei welchem Anbieter und was für ein Fernlehrgang oder Fernstudiengang? Bei privatrechtlich geregelten Angeboten gilt das Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG). Nach Ablauf der Probezeit ist demnach erstmalig eine Kündigung zum Ablauf des ersten Halbjahres möglich, danach meist mit einer Frist von drei Monaten. Bessere Lösungen können die Institute natürlich anbieten, nur keine ungünstigeren. Bis die Kündigung wirksam wird, sind auch die Gebühren noch zu zahlen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Community zum Fernstudium und eigene Erfahrungen.