Ferialpraktikant frei?

1 Antwort

Wenn Du die siebzehn Stunden vollständig ableistet, hast Du meiner Meinung nach Anspruch auf die entsprechende Vergütung dafür, sofern überhaupt eine gezahlt wird.

Den Rest mußt Du mit dem Praktikumsgeber bzw. mit Deinen Erziehungsberechtigten klären.

Gruß aus Deutschland.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.