Fenster undicht,Zugluft kommt rein,muss ich vor Verkauf/Übergabe der Wohnung die Fenster am"abdichten" ( Holzfenster,ca. 30 Jahre alt)?
2 Antworten
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fenster gehören zum gemeinschaftseigentum und dürfen von dir nicht einfach ausgewechselt werden.
es kommt drauf an, was ihr im Kaufvertrag ausmacht
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Lysandra13
07.03.2019, 18:54
@Maskos1
Du musst gar nichts machen, wenn nichts im Kaufvertrag steht...
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@Lysandra13
Naja da sind halt allgemeine Sachen drin,aber der Notar meinte schon,dass die Wohnung 30 Jahre alt ist und man nicht erwarten kann, dass alles intakt ist,Gebrauchsspuren normal sind etc.
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Bezüglich der Fenster wurde nichts vereinbart,das sind 30 Jahre alte Holzfenster.
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Lysandra13
07.03.2019, 18:49
@Maskos1
Antwort überhaupt gelesen?
aber wenn nichts im Kaufvertrag steht musst du auch nichts machen
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Der Vertrag ist doch schon unterzeichnet - welche Vereinbarungen wurden getroffen?
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Wenn die Fenster ausgetauscht werden müssten, dann erst mit Erlaubnis,richtig?!Ich versuche da einfach neue Dichtungen anzubringen,vielleicht hilft es.