Fenster undicht,Zugluft kommt rein,muss ich vor Verkauf/Übergabe der Wohnung die Fenster am"abdichten" ( Holzfenster,ca. 30 Jahre alt)?

2 Antworten

fenster gehören zum gemeinschaftseigentum und dürfen von dir nicht einfach ausgewechselt werden.

es kommt drauf an, was ihr im Kaufvertrag ausmacht


Maskos1 
Beitragsersteller
 07.03.2019, 18:53

Wenn die Fenster ausgetauscht werden müssten, dann erst mit Erlaubnis,richtig?!Ich versuche da einfach neue Dichtungen anzubringen,vielleicht hilft es.

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Lysandra13  07.03.2019, 18:54
@Maskos1

Du musst gar nichts machen, wenn nichts im Kaufvertrag steht...

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Maskos1 
Beitragsersteller
 07.03.2019, 18:57
@Lysandra13

Naja da sind halt allgemeine Sachen drin,aber der Notar meinte schon,dass die Wohnung 30 Jahre alt ist und man nicht erwarten kann, dass alles intakt ist,Gebrauchsspuren normal sind etc.

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Maskos1 
Beitragsersteller
 07.03.2019, 18:47

Bezüglich der Fenster wurde nichts vereinbart,das sind 30 Jahre alte Holzfenster.

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Lysandra13  07.03.2019, 18:49
@Maskos1

Antwort überhaupt gelesen?

aber wenn nichts im Kaufvertrag steht musst du auch nichts machen

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Der Vertrag ist doch schon unterzeichnet - welche Vereinbarungen wurden getroffen?


Maskos1 
Beitragsersteller
 07.03.2019, 18:46

Bezüglich der Fenster nichts.

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