Servus.
Folgendes Problem...
Ich habe einen Satz felgen mit der KBA Nummer 45... usw und einen Zettel mit der Aufschrift "Gutachten zur ABE Nr. 45... Nach §22 StVZO.
Zur Anmerkung auf dem Zettel steht auch noch Typ O 857 (für später notwendig)
Soweit so gut. Die KBA Nummer auf dem Zettel stimmt mit den Felgen überein.
Allerdings habe ich jetzt noch einen anderen Zettel mit der Aufschrift: Teilegutachten für Leichtmetallrad Typ O 857
Jetzt bin ich etwas verwirrt. Denn ich habe ja einen Zettel mit der ABE. Dieser besagt ja normal "Felgen mit einer ABE ohne A01 sind in Deutschland eintragungsfrei und dürfen ohne Nachtrag in die Fahrzeugpapiere verbaut werden."
Allerdings besagt der andere Zettel mit dem Teilegutachten: "Beim Teilegutachten ist eine Prüfung durch einen Tüvgutachter allerdings immer notwendig."
Was gilt nun? Hilfe