Feiertag fällt auf Sonntag Gastronomie?

3 Antworten

§ 9 Abs. 1 ArbZG Arbeitnehmer dürfen an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen von 0 bis 24 Uhr nicht beschäftigt werden.

Die (auch für die Gastronomie gültigen) Bestimmungen über die Handhabung von Sonn- und Feiertagen liefert § 11 Abs. 1 ArbZG: „Mindestens 15 Sonntage im Jahr müssen beschäftigungsfrei sein.”

Quelle

hä? wenn ein feiertag ein sonntag ist, gibts keinen feiertagszuschlag? was ist das denn für ein quatsch. da würden ja jeden ostersonntag alle beschissen. feiertag ist feiertag, egal welcher wochentag. er hat die zuschläge zu zahlen.

Fällt ein Sonntag auf einen Feiertag gibt es den ganz Normalen Feiertagszuschlag und der Sonntagszuschlag entfällt. Da nicht beides verrechnet werden kann.

Allerdings sollte man aufpassen den jedem stehen in der Gastronomie 15 freie Sonntage zu.