fehlkauf obstbäume

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Die Höhe der Bäume richtet sich immer nach der Unterlage auf der die Apfelsorte veredelt ist. daher lässt sich auch nicht einfach Spalierobst daraus ziehen. Wenn du einen kleinen Obstbaum haben willst musst du darauf achten dass die Unterlage z.B. M9 oder M26 ist. Birnbäume werden auf Quitten veredelt. Auch da muss die Unterlage geeignet sein um Spalierobst zu ziehen. Genaue Auskunft darüber kann dir nur eine Baumschule geben, daher würde ich die Bäume wieder nach Norma zurückbringen. Denn die Höhe der Bäume wird definitiv zu hoch sein für deine Zwecke.

Denk doch mal logisch: Ein ausgewachsener Apfelbaum mit 1,40 Gesamthöhe? Soll das ein Bonsai sein?

Du kannst die Bäume nicht in 60 cm Abstand von der Grenze pflanzen. Das ist zu nah. Dafür eignen sich höchstens Säulenobstbäume. Ob jeder Apfelbaum zur Säule erzogen werden kann, entzieht sich meiner Kenntnis. Probier's aus.

Besorg dir doch mal Anleitungen zum Spalierschnitt. Ist wohl nicht ganz einfach zu bewerkstelligen, aber machbar.


geniesserin  27.02.2015, 11:16

Du kannst nicht einfach Säulenobst ziehen wenn die Unterlage auf die das Obst veredelt ist 3 - 4 m hoch wird. Das geht nur mit der dafür geeigneten Unterlage!

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Ispahan  27.02.2015, 20:09
@geniesserin

Das dürfte bei Säulenobst "naturgemäß" vom Gärtner gegeben sein. Wer würde Säulenobst wählen, wenn er einen Normalo pflanzen kann?

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Du musst die Obstbäume nicht so hoch werden lassen, du kannst jedes Jahr einen Verjüngungsschnitt machen und auch die Kronen einkürzen.

Nicht unbedingt. Du könntest die Bäume als Spalierobst ziehen. http://www.hausgarten.net/obst-obstgarten/obstgarten-pflegen-pflege/freistehende-spaliere.html


geniesserin  27.02.2015, 11:19

Nein, kannst du nicht. Die Unterlage auf die das Obst veredelt ist bestimmt die Höhe und das Wachstum. Wenn 3 - 4 m angegeben sind wird der Baum auch immer versuchen so groß zu werden. Für Spalierobst nimmst du eine andere Unterlage!

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die gesamthöhe wird immer angegeben die sie zum zeitpunkt des kaufs haben.. also ja.. für deinen zweck ungeeignet.. und für die Gründstücksgrenze erst recht