Fehler im Abiturzeugnis nachträglich korrigieren?

1 Antwort

Es ist eigentlich kein wesentlicher Fehler, da die zweite Fremdsprache ja bei den Noten aufgeführt ist. Du wirst dadurch m.E. auch keinen Nachteil haben. Die Schule kann tatsächlich nicht von sich aus eine Korrektur vornehmen. Da müsste wohl das Ministerium zustimmen.