Fehlender Zahn als Ausschlusskriterium für die Polizei?

3 Antworten

Ein saniertes Gebiss und gesunde Zähne sind ebenfalls ein Kriterium zum Bestehen der ärztlichen Prüfung.

Solltest du also optisch oder gesundheitlich (Karies) schlechte Zähne haben, ist dies kein gutes Zeichen für eine Einstellung. Lass dir also vor dem Auswahlverfahren noch einmal von deinem Zahnarzt in den Mund schauen und kläre mit diesen ab, ob eventuell noch Behandlungen durchgeführt werden müssen.

Fehlt dir ein Zahn im nicht sichtbaren Bereich und ist dies auch nicht Behandlungsbedürftig, sollte es kein Problem darstellen. Jedoch kläre dies am besten mit deinem Zahnarzt ab.

Achtung: Solltest du noch während des Auswahlverfahrens in zahnärztlicher Behandlung sein oder es stehen noch Behandlungen an, dann müssen diese bis zum Tag der Einstellung abgeschlossen sein. Ansonsten kann keine Einstellung erfolgen und du scheidest automatisch aus dem Auswahlverfahren aus.

Was ist mit einer Krone oder einem Implantat?

Lass es machen....

Wenn da in absehbarer Zeit Behandlungsbedarf besteht, ja.

Grauenhaft ist meist nur das, was fremd ist und nicht verstanden wird. Sollte eine Korrektur nötig sein, bezahlt die im Prinzip der Bürger/Steuerzahler, sobald du Beamter bist. Dem ist das nicht zuzumuten. Darum kann die Bewerbung ggf auch ruhen, bis du das - auf deine Kosten - in Ordnung gebracht hast.

Gruß S.