Fehlalarm mit Feuerwehreinsatz?
Hallo,
Ich habe folgendes Problem.
Im Altenheim wo ich tätig bin wurde ein Feuerwehreinsatz durch einen Alarm verursacht.
Ursache dafür war Deo.
Morgens kam ein Bewohner im Viertelstunden Takt zum Dienstzimmer und berichtete mir dass bei ihm im Zimmer sich viele Wespen tummeln.
Ich habe beim ersten Mal schon nachgeschaut und tatsächlich war an der Deckenleuchte ein ganzer Schwarm.
Ich habe ihm gesagt dass er Geduld haben müsse und das Zimmer verlassen soll bis sich die Haustechnik darum kümmert.
Er ging immer wieder in sein Zimmer und dann wieder zum Dienstzimmer um mir davon zu berichten.
Bis ich dann selbst handelte und mit Deo versuchte sie zu vertreiben.
Das löste den Feueralarm aus.
Nun ist es so dass mein Arbeitgeber mich für die Kosten des Einsatzes belangt.
Meine Frage ist ob das gerechtfertigt ist.
LG
4 Antworten
Erfahrungsgemaess war das nicht der erste Fehlalarm, den die Anlage ausgeloest hat. Dass hier eine direkte Aufschaltung zur Feuerwehr ohne Benachrichtigung einer vor Ort diensthabenden Person stattfindet, ist ungewoehnlich. Das haette der Arbeitgeber oder Inhaber vorher schulen muessen, um Fahrlaessigkeit auszuschliessen. Auch eine Schulung zum Betrieb der Brandmeldeanlage haette stattfinden muessen, um dies in Erwaegung zu ziehen. So waere es neben eigener Fahrlaessigkeit auch die des Arbeitgebers. Eine Anzeige von dessen Seite waere somit bestimmt nicht erfolgreich. Zur Not wuerde im Falle eines Falles hier auch die eigene Haftpflichtversicherung einspringen, falls vorhanden. Das aber erst, wenn man trotz Schulung nachweislich fahrlaessig gehandelt hat.
Das kann man ja nicht pauschal sagen. Wenn es einen entsprechenden Pfortendienst rund um die Uhr gibt, ist es normal, dass der Alarm dort eingeht. Nach Pruefung der Ursache wird dann die Feuerwehr ueber den Sachverhalt informiert. Wenn niemand im Objekt vor Ort ist, rueckt diese natuerlich sofort aus.
Feuerwehrrecht ist Landesrecht.
in "meinem" Bundesland kann Kostenersatz verlangt werden bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Auslösen eines Alarmes. Einfache Fahrlässigkeit alleine reicht nicht.
Einen Anwalt hinzuzuziehen wird wohl nicht schaden. Für mich klingt das nach fahrlässiger Handlung oder Unfug.
bei mir hättest mehr bezahlt. Wespen stehen unter Naturschutz.
man fordert die entsprechenden Stellen, die entscheiden.
Ist es in Altenheimen so, daß eine direkte Schaltung zur Feuerwehr ungewöhnlich ist? Aufgrund der geringen Personalstärke und Verfassung der Bewohner, ist eine umgehende Weiterleitung unerlässlich. Gehört es daher nicht zum Standard? Wie in Krankenhäusern.