Facebook hat mich gesperrt,kann ich Spitznamen weiter verwenden?

1 Antwort

Das Problem ist, dass du mit einem anderen als dem Taufnamen gegen die AGB von Facebook verstößt. Du kannst da dann auch einen Rufnamen eintragen, aber zuerst muss mal der Account auf den echten Namen laufen.

Ein Dokument auf den Spitznamen würde mit größter Sicherheit nicht als echt anerkannt (zumal du ja nicht das Original hinschickst, sondern nur ein Bild o.ä.). Im Zweifelsfall wirst du dann wg. eines Täuschungsversuchs dauerhaft gesperrt.

Diese Regel ist idiotisch und ärgerlich, aber es ist die Regel des Betreibers, und entweder du hältst dich dran oder du verzichtest auf Facebook.