Familienfreund Handwerker?

5 Antworten

Keine rechtliche, sondern lediglich persönliche Meinung. Aber unter den beschriebenen Umständen:

Soweit er keine völlig überhöhten Forderungen stellt um auch eins auszuwischen, würde ich ihm die Arbeit im Nachhinein bezahlen. Immerhin kann er die Freundschaftsdienst, für den er ursprünglich kostenlos gearbeitet hat jetzt nicht mehr erwarten.


Florent440 
Beitragsersteller
 07.07.2024, 15:07

Ich habe das ein oder andere mal auch Leistungen für ihn erbracht, weil wir uns als Freunde immer gerne geholfen haben, also steht er nicht schlecht da. Er stellt übertrieben hohe Forderungen..

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Naja, wenn es einen Auftrag gibt, dann sollte er auch entlohnr werden. Wenn es alles schwarz war, dann hat er keinen Anspruch. Aber er könnte eine Rechnung schreiben, dann müsste er es auch versteuern. Wenn die Rechnung zu hoch ist, kann er nicht nachweisen, dass er den Auftrag hatte und soviel verlangen darf.

Ich würde einen angemessenen Betrag zahlen, und überhöhte Forderungen ignorieren.

Interessant, hoch die Schwarzarbeit ?

Er kann allerdings Geld verlangen und an Eurer Stelle würde ich ihn für seine Arbeit bezahlen - frage mal einen Fliesenfachbetrieb was das Fliesen eines ganzen Bades regulär kostet. Ihr solltet ihn für seine Arbeit bezahlen und dann getrennter Wege gehen. Denn es steht ihm frei eine Selbstanzeige zu stellen und Euch als die Kunden seiner Schwarzarbeit anzugeben. Dann habt Ihr weit mehr Probleme mit der Steuerbehörde und den Gerichten als wenn Ihr ihm sein Geld gebt.

Ich habe als Maler und Lackierer das eine oder andere Mal Nachbarschaftshilfe geleistet. Sind wir nicht alle Nachbarn in Europa ? Und es gab den einen oder Anderen Kunden der dachte mich um den vereinbarten Lohn prellen zu können. Glaube mir bitte, JEDER zahlte dabei drauf der dies bei mir versuchte.

Das andere hat er uns direkt am Anfang kostenlos versprochen, 

und wieviele Zeugen gibts dafür? Anspruch auf Zahlung besteht nämlich nicht


Florent440 
Beitragsersteller
 07.07.2024, 15:07

hat er in einer Familienfeier versprochen. Dementsprechend genug zeugen!

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Fordern kann er vieles- auch sich selbst wegen Schwarzarbeit anzeigen..


Florent440 
Beitragsersteller
 07.07.2024, 14:51

Er droht mit einer Rechnung. Glaubst du er hat damit Erfolg?

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25dec  07.07.2024, 14:57
@Florent440

Nö- hast du ihm denn einen schriftlichen Auftrag erteilt?...Drohen kann jeder- Notfalls, wenn er so blöd sein sollte , eine Rechnung für Schwarzsrbeit zu stellen, steht Aussage gegen Aussage .Auch , wennn er jetzt bereit sein sollte, dafür Steuern zu zahlen- war es entweder wie zugesagt eine kostenfreie Gefälligkeit - oder Schwarzarbeit- einklagen ...Nach Selbstanzeige kommt gut..und einklagen..Geht wohl nicht.

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