Fals mir was passiert (Sorgerecht)?
Hallo, theoretische Frage, fals mir im schlimmsten Fall was passieren sollte, Krankheit, Gefängnis oder Tot, wo kann ich dafür sorgen, dass meine Eltern (Opa und Oma) (bin alleinerziehende Mutter) meinen Sohn aufnehmen würden und er nicht in eine Pflegefamilie etc kommt!
Lieben Dank schonmal im voraus!
4 Antworten
das kind hat einen vater und der würde vorrangig dazu informiert werden. zudem er ja auch anspruch auf das sorgerecht hat und der holt die kinder dann zu sich und trifft die entscheidungen weiter.
ansonsten kannst du garnichts tun. kinder können nihct vererbt werden. entscheidungen trifft dann das jugendamt mit dem familiengericht
Das Zauberwort heißt Sorgerechtsverfügung - wenn du die alleinige Sorge hast:
Im Mittelpunkt einer Sorgerechtsverfügung steht die Frage, wer das Kind nach dem Tod der Eltern betreut. Vor allem Alleinerziehende beschäftigen sich mit dem Thema Sorgerechtsverfügung. Doch auch wenn das Sorgerecht bei beiden Eltern liegt: Kommen beide Elternteile bei einem Unglück ums Leben, wird die Frage nach dem Sorgerecht relevant.
Um eine gültige Sorgerechtsverfügung für Ihr Kind oder Ihre Kinder zu verfassen, müssen Sie nur eine Voraussetzung erfüllen: Sie müssen das geteilte oder alleinige Sorgerecht besitzen. Nur so haben Sie rechtlich gesehen das Benennungsrecht für einen Vormund. Der mögliche Vormund wiederum sollte:
volljährig sein
jung genug sein, um die Vormundschaft bis zur Volljährigkeit des Kindes ausüben zu können
Viele Großeltern in fortgeschrittenem Alter brauchen selbst schon Hilfe, um den Alltag zu meistern. In diesem Fall wären sie als Vormund eher ungeeignet. Jüngere Großeltern dagegen sind oft ideal als potenzieller Vormund.
Lag das Sorgerecht nur bei dem verstorbenen Elternteil, übertragen die Gerichte oft dem noch lebenden das Sorgerecht. Ist das nicht in Ihrem Sinn, begründen Sie es in Ihrer Sorgerechtsverfügung ausführlich. Ein Grund kann z. B. sein, dass sich der andere Elternteil nie um das Kind gekümmert hat.
Sorgerechtsverfügungen sind auch für Patchworkfamilien relevant. Denn das Sorgerecht geht beim Tod des Elternteils nicht automatisch auf seinen Lebensgefährten über. Auch dann nicht, wenn alle zusammen unter einem Dach gewohnt haben. Mit einer Sorgerechtsverfügung können Sie im Ernstfall Ihrem Kind ein langwieriges Gerichtsverfahren mit Zwischenstation im Heim ersparen.
https://www.ergo.de/de/Ratgeber/vorsorge-im-ernstfall/sorgerechtsverfuegung
Unter dem Link findest du alles was du zum Thema wissen solltest. Wie man die Sorgerechtsverfügung formulieren sollte, worauf man achten sollte, etc.
Ich weiß echt nicht, warum du ständig gegen rechtliche Dinge angehen musst!
Es gibt natürlich die Möglichkeit eine Sorgerechtsverfügung auszustellen. Ob ein Gericht im Zweifelsfall den Wünschen auch stattgibt, ist doch gar nicht die Frage!
es geht keiner gegen rechliche sachen vor. du weißt genau, dass es keine sorgerechtsverfügungen gibt und die gerichtlich keinerlei wert haben und auch nicht beachtet werden. sie sind das papier nicht wert auf dem sie stehen.
Das kannst du mit einer Sorgerechtsverfügung machen.
Mit einer Sorgerechtsverfügung kannst Du als Mutter eine Person als Vormund für Deine minderjährigen Kinder benennen. Der würde die elterliche Sorge übernehmen, falls Dir etwas zustößt.
Das Familiengericht muss Deine Wünsche nur beachten, wenn Du bei der Verfügung dieselben strengen formalen Vorschriften wie bei einem Testament eingehalten hast: eigenhändig schreiben und unterschreiben.
Am besten so:
Überlege Dir, wer als Vormund für Deine Kinder in Betracht kommt und besprich Dein Anliegen mit dieser Person.
Schreib die Sorgerechtsverfügung mit der Hand. Unterschreib das Dokument mit Vor- und Zunamen und vermerke Ort und Datum.
Gib die Verfügung der Person, die Du benannt hast, und behalte selbst eine Kopie.
Du solltest aber bedenken das das Familiengericht letzendlich trotzdem die Entscheidungsgewalt hat. Wenn die Großeltern zb dann nicht mehr in der Lage sind sich aufgrund ihres Alters um ein Kind zu kümmern.
Aber man geht ja grundsätzlich nicht davon aus das der Fall überhaupt eintritt.
Was ist den mit dem Vater des Kindes?
so etwas gibt es nicht. man kann keinen vormund ernennen. das kann nur ein gericht. das kind hat einen vater und der ist der nächste der hier vorrang vor jedem erstmal hat
Der Vater hat Vorrang wenn er die gemeinsame Sorge inne hat. Aber in der Sorgerechtsverfügung kann auch eindeutig kund getan werden, dass dem Vater eben nicht das Sorgerecht übertragen werden soll, was er zu Lebzeiten nicht hatte. Die Gründe dafür sind dann ausführlich darzulegen und das Familiengericht würde entscheiden, wenn der Vater das Sorgerecht für sich beansprucht -was ja auch nicht immer der Fall ist.
In solchen Fällen nimmt das Gericht eine sogenannte Kindeswohlprüfung vor. Sollte der andere Elternteil keine Verantwortung für das Kind übernehmen wollen oder können, widerspricht das dem Kindeswohl – das Sorgerecht wird nicht übertragen. Stattdessen wird vom Gericht ein Vormund bestellt.
Möchte der Alleinerziehende grundsätzlich nicht, dass im Fall der Fälle das Sorgerecht auf den anderen Elternteil übergeht, sollte das zu Lebzeiten in einer Sorgerechtsverfügung schriftlich festgehalten werden. Es bedarf einer ausführlichen Begründung, die darlegt, weshalb es nicht im Sinne des Kindeswohls ist, dass dem anderen Elternteil das Sorgerecht übertragen wird.
https://www.bestatter.de/wissen/vorsorge/sorgerechtsverfuegung
Die Eltern haben gem. § 1777 BGB die Möglichkeit, für den Todesfall einen Vormund für ihre Kinder zu benennen. Dieser ausdrückliche Wille der Eltern ist bei der Ernennung des Vormundes durch das Familiengericht zu berücksichtigen.
Vater ist weg. Nicht auffindbar. Große Probleme mit ihm. Habe Angst dass mit etwas passiert. Mir wurde sehr oft gedroht und ist alles Polizei bekannt genauso wie beim Beistand.
es gibt keine sorgerechtsverfügung. kinder können nicht vererbt werden. eine solche verfügung ist das papier nicht wert. der vater ist erster ansprechpartner und selbst wenn er kein sorgerech hat, holt er sich das nach tod oder unfähigkeit der mutter problemlos gerichtlich ein.
das wird es zeit das du ihn auffindig machst, dass ist deine pflicht dem kind gegenüber. die drohungen interessieren niemanden. ist er da, dann bekommt er das kind, wenn du nicht mehr bist oder unfähig wirst.
nope das haben die eltern nicht. ein vormund wird vom familiengericht benannt. der zettel den die eltern schreiben spielt für das gericht keine rolle
Doch es gibt eine Sorgerechtsverfügung. Benutz Google bevor du Unsinn verbreitest.
Und ein Vater der sich NIEMALS um sein Kind gekümmert hat, den die Kinder also absolut 0 kennen wird nicht einfach so das Sorgerecht bekommen. Er ist ein FREMDER für die Kinder.
Der Vater ist nicht auffindbar. Er hat große Probleme mit der Polizei und den HHs. Er ist nicht auffindbar. Wir haben schon alles versucht. Er hat nichtmals einen Pass oder irgendwelche richtigen Papiere. Also bitte sag mir nicht was meine Pflichten sind gegenüber mein Kind. Eigentlich sollte mein Kind ihn nie kennenlernen. So ein Vater braucht kein Mensch der von allen Seiten gejagt wird!
Bitte einfach nicht mehr kommentieren. Es ist mehr Klugscheißerisch von dir anstatt das es hilfreich ist. Tut mir leid aber es ist so. Besonders wenn einer anscheinend nicht versteht worum geht bitte einfach nicht kommentieren.
nein es ist korrekt - nur weil du es nicht hören willst, ist es nicht falsch. es gibt keine verfügungen. auch kriminelle väter haben kinder und ziehen sie groß. illegale menschen gibts nicht
Eine Sorgerechtsverfügung ist im deutschen Familienrecht ein auf einer Willenserklärung beruhender Rechtsakt, durch den ein Elternteil seinen Willen in Bezug auf die Sorge um sein minderjähriges Kind nach einem eventuellen Ableben kundtut (insbesondere nach § 1776 bis § 1782 BGB).
Die Eltern haben gem. § 1777 BGB die Möglichkeit, für den Todesfall einen Vormund für ihre Kinder zu benennen. Dieser ausdrückliche Wille der Eltern ist bei der Ernennung des Vormundes durch das Familiengericht zu berücksichtigen.
Es gibt Menschen die Illegal in einem land sind. Es gibt sehr wohl Sorgerechtsverfügungen. Und nur weil die Mutter verstirbt bekommt der Vater nicht automatisch das Sorgerecht.
Wenn deine Eltern dazu in der Lage sind und das auch wollen werden sie immer einer Pflegefamilie vorgezogen werden. Da musst du dir keine Sorgen machen.
es gibt keine sorgerechtsverfügung. nach tod oder unfähigkeit der eltern klärt das ein familiengericht wie es weiter geht.