fake Kreditkarte für Probeabos illegal?

1 Antwort

Swwas nennt man strafrechtlich gewerbsmässiger Betrug.

Der gewerbsmäßige Betrug ist kein eigener Tatbestand sondern eine Strafzumessungsregel im §263 Abs.3 StGB. Dabei wird gewerbsmäßigkeit bei planmäßigem Vorgehen mit der Absicht sich eine Einkommensquelle von gewisser Dauer und Nachhaltigkeit zu schaffen. Eben hier muss aber auch aufgepasst werden, denn alleine die nachhaltige Tatbegehung reicht nicht aus. Allerdings reicht es aus, wenn man sich Gebrauchsvorteile sichern und damit dauerhaft Aufwendungen ersparen möchte. Dies reicht für die Annahme von Gewerbsmäßigkeit aus (BGHM, 1 StR 72/17 und 4 StR 72/20).

....wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.