Fahrzeugschein neu beantragen nötig?
Hallo ich habe mir vor gewisser Zeit ein Motorrad zugelegt, ich habe alle Papiere vom Verkäufer bekommen außer den Fahrzeugschein, den hat er einbehalten was auch so abgesprochen war da er das Motorrad abgemeldet hat.
Jetzt ist meine Frage, ob ich den Fahrzeugschein separat neu beantragen muss oder ich bei der Anmeldung des Motorrads einen neuen bekomme (wenn man den Kaufvertrag und die HU vorzeigt).
Lese und höre nämlich unterschiedliche Dinge.
3 Antworten
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Einen Fahrzeugschein gibt es nicht mehr, sondern eine Zulassungsvescheinigung Teil1 und Teil2. Wenn dir die Zulassungsbescheinigung Teil 1 fehlt, kannst du eine neue beantragen. Bekommst dann aber beide neu, da die nur zusammen gültig sind. Am besten, du lässt sie die vom Verkäufer aushändigen. Die hat er wieder mitbekommen.
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Nein. Eben nicht. Man bekommt beide wieder mit und braucht zum Anmelden auch beide wieder.
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also ich habe mein letztes Fahrzeug vor 2 Jahren angemeldet. und da hatte ich nur teil 2. Da teil 1 einbehalten bei der Abmeldung. Anders wäre es bei einer Ummeldung- also wenn man ein Fahrzeug kauft- was noch angemeldet ist - dann brauchte ich immer beide. Anmeldung und Ummeldung ist ein unterscheid.
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hab jetzt auch mal nach gelesen- ist ja wirklich kompliziert geworden. das war vorher so schön einfach. -- grrrrrrr
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Okay danke, aber grundsätzlich würde es auch ohne Teil 1 gehen?
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Nein. Wenn du den nicht hast, kannst du das Fahrzeug nicht anmelden. Du müsstest dann beide neu beantragen. Eventuell geht das in einem Rutsch, sind aber 2 Vorgänge und könnte sein, dass du 2 Termine bei der Zulassungsstelle brauchst. Bei uns ist das gerade so kompliziert. Hatte ich gerade hinter mir, da ich meine verloren hatte.
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Danke genau das wollte ich wissen dann werde ich beide neu machen lassen👍
Danke!
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Nachtrag. Eigentlich braucht er zum Abmelden beide Bescheinigungen. Am besten mal nachfragen, ob er überhaupt abmelden konnte.
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Absolut falsch, das ist nur nötig wenn es sich um die alten Fahrzeugpapiere handelt. Wenn eine Zulassungsbescheinigung Teil 1 vorhanden ist wird nur diese und das Kennzeichen benötigt
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Zum Abmelden wird heute nur noch der Fahrzeugschein benötigt, früher wurden beide Dokumente benötigt. Der Verkäufer muss den Fahrzeugschein an den Käufer aushändigen, da die Papiere zum Fahrzeug gehören eine Ummeldung ohne den Schein ist problemlos nicht möglich.
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Bei der Zulassung wird doch ein neuer Schein ausgestellt.
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Das weiß ich nicht wurde mir aber von der Zulassungsstelle gesagt
ok es heißt jetzt Teil 1 und teil 2. haben sich ja nur die Bezeichnungen geändert- der ablauf ist gleich geblieben.
Wird ein Fahrzeug abgemeldet, wird der Fahrzeug schein einbehalten. MAn hat also zum Fahrzeug dann nur noch den Fahrzeugbrief ( teil 2)
Wird das Fahrzeug wieder angemeldet- bekommt man den Fahrzeugschein ( teil 1) wieder neu ausgestellt. Den Fahrzeugbiref gibt man bei der Anmeldung kurz der netten Dame, die legt den in den Drucker und der neue Halter wird eingetragen. Sollten die Fahrzeughalterbereiche schon voll sein- wird ein neuer Fahrzeugbrief ( Teil 2) ausgestellt.