Fahrzeug DDR Zulassung?

1 Antwort

Das ist unerheblich, ob das Fahrzeug in der DDR schon zugelassen war.

Entscheidend ist, ob es eine KTA Genehmigung hatte, also eine DDR Betriebserlaubnis.

Beispiel:

Mein Pkw-Anhänger hat eine KTA Genehmigung und wurde in der DDR in Serie gefertigt, wurde aber erst nach der Wende 1993 zu BRD Zeiten zugelassen.

Aufgrund des Einigungsvetrages BRD/DDR gilt aber die KTA Genehmigung bis heute.

Obwohl 1993 zugelassen, hat er keine Nebelschlussleuchte, die eigentlich ab 01.01.1991 Pflicht war, weil eben das DDR Recht der KTA Genehmigung bestand hat.