Fahrtkostenerstattung Berufsschule?
Ich fahre in unregelmäßigen Abständen zur Berufsschule wegen meiner Ausbildung, welche ich in Vollzeit durchlaufe.
Der Unterricht ist in Blockwochen und die Schule gute 200km entfernt, früher habe ich die Strecke mit der Bahn zurückgelegt und mittlerweile mit dem Auto.
Meine Frage ist nun ob ich die Fahrtkosten für die Bahn und evtl. auch Spritkosten ganz oder zumindest teilweise erstattet bekomme?
Ich lebe in Bayern und die Schule ist ebenfalls in Bayern, falls das wichtig sein sollte.
4 Antworten
Ja, und zwar, wenn du deine Steuererklärung machst.
Dein Ausbildungsbetrieb zahlt dir für genau diese Sachen dein Ausbildungsgehalt.
"Bayern beteiligt sich an den Kosten für die auswärtige Unterbringung von Auszubildenden und Berufsschülern. Das Land übernimmt komplett die Kosten der Unterkunft. Außerdem übernimmt Bayern bis auf einen Eigenanteil des Auszubildenden von maximal 5,10 Euro komplett die Kosten der Verpflegung."
Bezüglich Bayern steht da nichts von Fahrtkosten.
Wenn du Lohnsteuer zahlst kannst du die Fahrtkosten als Werbungskosten geltend machen. Die Steuerlast kann aber maximal auf 0 € sinken.
Ansonsten musst du mit deinem Ausbildungsbetrieb verhandeln, ob der dir einen Zuschuss für die Fahrtkosten bezahlt.
Eventuell bekommst du von deinem AG einen Zuschuss. Meistens als Zuschuss zum ÖPNV. Also heutzutage dem Deutschlandticket.
Da mein AG schon die Unterbringung zahlt will ich nicht noch weiter um Geld geiern.
Ich rede von den Fahrtkosten nicht von der Unterbringung. Die zahlt mein Betrieb.